Impfen für Immunisierung: 50 Corona-Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall

Bei 50 Corona-Neuinfektionen ist die Inzidenz im Landkreis am Freitag (30. April) auf 142,5 gesunken. Seit Monatsbeginn sind 17 Menschen im Kreis im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 50 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt damit bei 9.895. Die Zahl der „Genesenen“ ist um 70 auf 8.687 gestiegen.
Weiterhin werden 26 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen weiter acht Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich seit Donnerstag (29. April) um eine person auf 262 erhöht.
Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuten am Freitag (30. April) im Landkreis insgesamt 946 aktive Fälle von covid 19. Ihre Zahl ist gegenüber dem vortag um 22 gesunken. In der Universitätsstadt Marburg sank sie von 204 auf 201 und in Stadtallendorf von 210 auf 202.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt nun bei 142,5 und damit um 8,9 niedriger als am Vortag. Maßgeblich sind nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes jetzt die Inzidenz-Werte des RKI auf www.rki.de/inzidenzen. Nach diesen Werten richten sich die Vorgaben, die nach dem Gesetz nun gelten.
Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 100, 150 oder 165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen bundeseinheitlichen Regelungen. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten derzeit die Maßnahmen für eine Inzidenz von über 165. Für eine Absenkung in das Stufenmodell unter 165 oder 150 ist für den Landkreis Marburg-Biedenkopf die Unterschreitung einer Inzidenz von 165 beziehungsweise 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen notwendig.
Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite www.hsm.hessen.de. Zudem weist der Landkreis Marburg-Biedenkopf darauf hin, dass diese entsprechenden Vorgaben durch das Bundesgesetz auch am Samstag (1. Mai) Gültigkeit haben.
Insgesamt 49.204 Personen wurden inzwischen im Impfzentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf gegen Covid 19 geimpft. Bbei den Erstimpfungen entspricht das einer Impfquote von 20 Prozent.
Davon haben 16.883 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten. Bei den vollständig Geimpften entspricht das einer Impfquote von 6,86 Prozent.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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