Kommunalwahlen finden am Sonntag (14. März) in allen hessischen Gemeinden, Städten und Kreisen statt. Zusätzlich wählt Marburg einen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen ab Montag (1. Februar) im Wahlamt direkt abholen. Dort können sie auch gleich wählen.
Knapp 59.000 Marburgerinnen und Maarburger sind aufgerufen, über die künftige Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV), des Kreistags und der Ortsbeiräte abzustimmen. Gleichzeitig steht die Oberbürgermeister*innenwahl an. Ausländische Mitbürger*innen wählen zudem den Ausländerbeirat der Stadt Marburg.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl und die Oberbürgermeisterwahl sind alle, die am 14. März 2021 volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Staatsangehörige eines anderen EU-Staates sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem müssen sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben sind für die Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt. Neun Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin. 429 Marburgerinnen und Marburger kandidieren für die Stadtverordnetenversammlung.
Für 25 Ortsbeiräte in den Marburger Stadtteilen gibt es 435 Kandidierende. Der Wahl zum Ausländerbeirat stellen sich 65 Menschen.
Insgesamt 59 Kandidat*innen werden in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, 81 in den Kreistag. Drei bis neun Bewerber*innen kommen – je nach Größe des Bezirks – in die jeweiligen Ortsbeiräte.
Bei der Kommunalwahl gibt es drei Stimmzettel für Ortsbeirat, für Stadtverordnetenversammlung und für den Kreistag. Wer hier einer gesamten Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert das Vertrauen schenken möchte, kann ein Kreuz in der Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis direkt in der Kopfzeile machen.
Die Stimmen werden so gleichmäßig an die Kandidat*innen auf der gewählten Liste vergeben. Dabei darf nur ein Listenkreuz gemacht werden.
In Hessen ist bei der Kommunalwahl allerdings auch das Kumulieren und Panaschieren möglich. Wählende können Stimmen an Einzelpersonen einer oder mehrerer Parteien vergeben.
Für das Stadtparlament gibt es 59 Sitze, daher können Wählende dafür auch 59 Einzelstimmen vergeben. Bis zu drei Einzelstimmen pro Kandidatin oder Kandidat sind zulässig.
Beim Kreistag können 81 Stimmen vergeben werden. Kumulieren und Panaschieren ist auch dort möglich. Insgesamt hat der Kreistag 81 Sitze.
Listenwahl und Persönlichkeitswahl sind auch kombinierbar. Wählende können ein Listenkreuz setzen und dennoch Stimmen über Kumulieren und Panaschieren an einzelne Kandidierende verteilen.
Wer bei einer Liste ein Kreuz macht, kann außerdem einzelne Bewerber*innen streichen. Sie erhalten dann keine Stimme.
Wahlberechtigte sollten sich vorab über das genaue Wahlsystem informieren, damit sie keine Stimme verschenken. Musterstimmzettel für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung werden am ersten Wochenende im Februar an alle Haushalte in der Stadt Marburg verteilt.
Über diese Muster-Stimmzettel können die Wahlberechtigten sich bereits über Listen und die Plätze der Kandidierenden informieren. Auf der Rückseite des Musters zur Stadtverordnetenversammlung gibt es außerdem Erläuterungen zur Stimmabgabe.
Alle Musterstimmzettel sind auch auf der Internetseite der Stadt Marburg unter www.marburg.de/politik-stadtgesellschaft/stadtpolitik/wahlen-wahlergebnisse/Kommunalwahl veröffentlicht und beim Wahlamt im Rathaus am Markt erhältlich.
Für die Oberbürgermeister*in-Wahl gibt es einen Stimmzettel, auf dem alle neun Kandidierenden aufgelistet sind. Dabei können die Wahlberechtigten eine Stimme für eine Person abgeben.
Erhält kein Bewerber und keine Bewerberin in ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, dann kommen die beiden Bewerber*innen mit den besten Ergebnissen in eine Stichwahl. Sie findet dann am 28. März statt.
Die Stadt Marburg geht davon aus, dass es auch am Wahltag am 14. März und bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 28. März weiterhin Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geben wird. Die Stadt Marburg trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählenden als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler solche Masken vergessen haben.
Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählenden eingehalten werden kann.
Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich desinfiziert. Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Wählerinnen und Wähler aber auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet. Durch diese Maßnahmen sollte das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich bleiben.
Wer jedes Infektionsrisiko ausschließen möchte, kann die Briefwahl in Anspruch nehmen. Die Briefwahlunterlagen können ab Montag (1. Februar) offiziell beantragt werden.
Dazu benötigt es einen schriftlichen Antrag per E-Mail, Brief, Fernschreiben, Telegramm oder Telefax unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und Anschrift an den Magistrat der Universitätsstadt Marburg unter wahlen@marburg-stadt.de. Briefwahlunterlagen können außerdem digital über die Internetseite der Stadt Marburg beantragt werden. Eine Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antragsformulars oder mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Code ist auch möglich.
Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens Sonntag (21. Februar) zugestellt. Außerdem hat auch bei der nun anstehenden Wahl wieder das Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses geöffnet. Ab Montag (1. Februar) können Marburgerinnen und Marburger unter Vorlage ihres Personalausweises dort direkt ihre Briefwahlunterlagen beantragen und in einer Wahlkabine vor Ort ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen.
Das Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss die Postlaufzeiten und auch die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Beantragung beachten. Im Wahlamt können Briefwahlunterlagen bis Freitag (12. März) vor 13 Uhr vor Ort beantragt werden.
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für höchstens vier andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Erleiden Wahlberechtigte eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung und können deswegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen, können sie noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl im Wahlamt beantragen. Gleiches gilt, wenn Wahlberechtigte glaubhaft versichern können, die Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben. Nur für diese Fälle hat das Wahlamt auch am Sonntag (14. März) von 7.30 bis 18 Uhr sowie am Samstag (13. März) von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Wer die Universitätsstadt Marburg bei der Durchführung der Wahlen in einem Wahllokal der 74 Wahlbezirke unterstützen möchte, kann das als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tun. Dafür sollten Interessierte in der Universitätsstadt Marburg wahlberechtigt sein und über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit verfügen.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in am Wahltag ist ein Ehrenamt. Es wird ein Erfrischungsgeld je nach Funktion von 50 bis 60 Euro gewährt. Interessierte sollten das Online-Bewerbungsformular unter www.marburg.de/Politik&Stadtgesellschaft/Wahlen-Wahlergebnisse ausfüllen.
* pm: Stadt Marburg