Der Landkreis weitet seine Aktivitäten in den sozialen Medien mit Kanälen auf „Telegram“ und „Instagram“ aus. Offizieller Start des „Telegram“-Broadcasts ist der 1. Januar 2021.
Der „Instagram“-Kanal folgt im Laufe des Jahres. Das gab der Landkreis am Mittwoch (30. Dezember) bekannt.
Mit Angebot eines Telegram-Broadcasts kann der Kreis relevante Informationen direkt auf die Smartphones der angemeldeten Nutzerinnen und Nutzer schicken. Damit möchte der Kreis eine weitere Möglichkeit schaffen, Interessierte schnell und unkompliziert mit relevanten, aktuellen und gesicherten Informationen zu versorgen. Los geht es offiziell am 1. Januar 2021.
Bereits jetzt läuft eine Testphase, in der Abläufe und Funktionalitäten erprobt werden. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich. Informationen dazu finden sich auf www.marburg-biedenkopf.de unter dem Stichwort „Telegram“.
Geplant ist, sowohl umfassende Informationen über den Messenger-Dienst zu versenden, als auch, diesen Dienst für eine Kurz-Information zu nutzen und damit auf weitergehende Informationsangebote auf der Website des Kreises aufmerksam zu machen. Auch der Versand von Bild- und Videonachrichten oder Sprachdateien ist möglich.
Außerdem ist für das Jahr 2021 auch der Auftritt bei der Social Media-Plattform „Instagram“ geplant. Darüber kann vor allem eine jüngere Zielgruppe erreicht und damit das bestehende und etablierte Angebot auf „Facebook“ sinnvoll ergänzt werden.
Da überwiegend jüngere Menschen „Instagram“ nutzen, erhofft sich der Kreis neben der Informationsvermittlung an diese Bevölkerungsgruppe auch Synergien im Bereich der Personalentwicklung, da mit diesem Kanal eine relevante Zielgruppe, etwa für die Ausbildungsplätzte in der Kreisverwaltung, erreicht wird. Über „Instagram“ kann der Kreis über die vielfältigen und interessanten Aufgaben der Kreisverwaltung informieren und auf die unterschiedlichen Ausbildungsangebote aufmerksam machen.
Fragen lassen muss sich die Kreisverwaltung indes, ob sie die einschlägigen Gerichtsurteile zur Nutzung sogenannter „Sozialer Medien“ bei ihrer Entscheidung hinreichend berücksichtigt hat. Datenschützerinnen und Datenschützer sehen Präsenzen öffentlicher Institutionen und Behörden auf diesen Kanälen meist eher kritisch. Einige halten sie sogar für rechtswidrig.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf