Die Sperrstunde für einen Gastronomen im Landkreis marburg-Biedenkopf hat das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag (22. Oktober) aufgehoben. Dagegen legt der Landkreis Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein.
Das Gericht berufe sich bei seiner Entscheidung auf Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) von Anfang August. Das Infektionsgeschehen habe sich seitdem allerdings dramatisch verändert. Dem müsse der Landkreis Rechnung tragen.
Babei beruft sich der Kreis auf die Vorgaben des Eskalationskonzepts des Landes Hessen. Darin ist eine Sperrstunde schon bei einer weitaus niedrigen Inzidenz vorsehen, als jene mit der es der Landkreis Marburg-Biedenkopf derzeit zu tun hat.
Die Verlängerung der Sperrstunde sei zudem nicht als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Gastronomie zu sehen. Es gehe vielmehr darum, ein weiteres Werkzeug zum präventiven Schutz der Menschen im Landkreis anwenden zu können.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass die vom Verwaltungsgericht getroffene, noch nicht rechtskräftige, Entscheidung zugunsten der Sperrstunde zum jetzigen Stand weiterhin für die Gastronomen im Kreisgebiet gilt. Ausgenommen davon ist allein das Lokal der Antragstellerin des Eilantrags.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf