Sechster Todesfall: Am Donnerstag 75 Corona-Neuinfektionen

75 neue Corona-Infektionen am Donnerstag (22. Oktober) steigern die Inzidenz im Landkreis auf 121,7. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beklagt der Kreis jetzt den sechsten Todesfall.

Angesichts rasch steigender Corona-Neuinfektionen reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit zwei neuen Allgemeinverfügungen. Das geschieht insbesondere auch in Hinblick auf die Schulgemeinden im Landkreis. Die Allgemeinverfügungen treten am Samstag (24. Oktober) in Kraft.
Mit der einen Allgemeinverfügung gestattet der Kreis den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands. Private Veranstaltungen in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen – etwa in Gaststätten, Dorfgemeinschaftshäusern und Vereinsheimen – mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen sind untersagt. Für Feiern in privaten Räumen – insbesondere in Wohnungen – gilt die dringende Empfehlung, die Teilnehmendenzahl auf zehn Personen oder höchstens zwei Hausstände zu beschränken.
Zudem muss bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften, bei Trauerfeierlichkeiten und in Vergnügungsstätten durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weitere Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung betreffen Gaststätten und Übernachtungsbetriebe sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen. Außerdem wird nun auch für besonders belebte Straßen, Wege und Plätze und in Betrieben das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind künftig nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht übersteigt. Höhere Teilnehmendenzahl können nur ausnahmsweise gestattet werden.
Die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien wird auf maximal 100 Personen beschränkt. Eine höhere Zuschauerzahl kann nur ausnahmsweise gestattet werden.
Zu Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer oder eines minderjährigen Sporttreibenden. Außerdem wird die Ausgabe von Speisen und alkoholischen Getränken dort untersagt.
In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags gilt für Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Im gleichen Zeitraum ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.
Die zweite Allgemeinverfügung richtet sich ausdrücklich an die Schulgemeinden im Landkreis. Danach gilt für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse fünf, dass in Schulgebäuden einschließlich des Schulgeländes künftig auch während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Das gilt grundsätzlich auch – außer beim Sitzen am eigenen Platz – in der Schulkantine. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier gilt immer dann die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Unterricht nicht nur allein im eigenen Klassenverbund stattfindet.
Beide Allgemeinverfügungen treten am Samstag (24. Oktober) in Kraft. Die Allgemeinverfügung in Bezug zu den Schulen gilt zunächst bis Freitag (20. November). Die vollständigen Verfügungen finden sich ab Freitag (23. Oktober) online auf www.marburg-biedenkopf.de.
Unterdessen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Marburg-Biedenkopf im Vergleich zum Vortag um 75 auf 1.004 Fälle gestiegen. Damit liegt die Inzidenz bei einem Wert von 121,7. Marburg-Biedenkopf befindet sich damit weiter auf der höchsten von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus.
Das Gesundheitsamt Marburg betreut derzeit 339 aktive Fälle von Covid 19. Das sind 47 mehr als am Mittwoch (21. Oktober). Die Zahl der Genesenen ist um 27 auf 659 gestiegen.
Von den aktiven Fällen werden sechs stationär behandelt. Davon benötigt eine Person weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung. Ein weiterer Mensch ist im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben, so dass sich die Zahl der Verstorbenen jetzt auf insgesamt sechs Personen beläuft.
Wegen des Auftretens von Corona-Infektionen innerhalb der Mitarbeiterschaft der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Kreises in Marburg kommt es dort im Moment weiterhin zu Einschränkungen des Service-Angebots. Bei der Terminvergabe kann es zu Verzögerungen kommen. Das Service-Angebot der Zulassungsstelle in Biedenkopf ist davon nicht betroffen.
Abweichungen zwischen den vom Landkreis Marburg-Biedenkopf veröffentlichten Daten und denen des täglichen HMSI-Bulletin sowie des RKI-Dashboards ergeben sich vor allem aus dem Zeitpunkt der Datenübermittlung:
Der Landkreis erfasst alle Fälle mit dem Eingangsdatum des Laborbefunds. Spät eingehende Befunde können zum Teil erst am Folgetag geprüft und erfasst werden.
Die Fallzahlen werden auf der Homepage des Kreises nach vollständiger interner Erfassung am folgenden Tag veröffentlicht. Die elektronische Übermittlung der Daten an das Land Hessen und das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin erfolgt mehrfach im Laufe des Tages.
Spät eingehende – am Folgetag geprüfte, erfasste und übermittelte – Fälle können also in dem Datenschnitt des RKI und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) um 0:00 Uhr noch nicht enthalten sein. Diese Daten werden dort nach Übermittlung nachträglich dem Meldetag zugeordnet.
Im Vergleich zu den eigenen Zahlen des Kreises fallen somit die tagesaktuellen Zahlen des HMSI und des RKI zum Infektionsgeschehen am Vortag systematisch niedriger aus. Das beeinflusst ebenso die tagesaktuell veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz.
Das RKI nutzt bundesweit Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundesamts mit dem Stand 31. Dezember 2019. Das Land Hessen und der Landkreis rechnen derzeit mit den Bevölkerungszahlen des Hessischen Statistischen Landesamts vom 31. März 2020. Diese unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen führen zu geringfügigen Abweichungen zwischen dem RKI und den hessischen Zahlen bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz.
In der Gesamtfallzahl des Landkreises sind 16 Fälle enthalten, die nicht der Referenzdefinition des RKI entsprechen und dort nicht gezählt werden. HMSI und RKI beziehen in ihre Veröffentlichungen nur die labordiagnostisch bestätigten Fälle ein. Im Landkreis wurden gemäß RKI-Falldefinition zu Beginn der Pandemie auch epidemiologisch bestätigte Fälle erfasst und berichtet.
Diese Falldefinitionskategorie wird nicht mehr angewandt. Bei allen epidemiologisch bestätigten Fällen erfolgt eine labordiagnostische Bestätigung. Die Diskrepanz von 16 Fällen aus der Anfangszeit bleibt jedoch in den Meldezahlen bestehen.
Im absoluten Einzelfall werden gemeldete Fälle nach einer Qualitätskontrolle wieder aus dem Bestand genommen, so dass nachträglich die Fallzahl nach unten korrigiert wird.
Das erklärt grundsätzlich geringere Abweichungen. Wie es aktuell zu der deutlichen Abweichung zu den vom RKI herausgegebenen Daten kommt, ist durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf nicht nachzuvollziehen. Fest steht, dass der Landkreis stets die tagesaktuellen und verlässlichen Zahlen in Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Marburg-Biedenkopf veröffentlicht.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

3 Kommentare zu “Sechster Todesfall: Am Donnerstag 75 Corona-Neuinfektionen

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