Das Verhalten einer Autofahrerin nach einem Unfall ist nunmehr mit Konsequenzen verbunden. Ihr droht sogar der Entzug des Führerscheins.
Der Unfall passierte am Donnerstag (14. Juni) gegen 17.20 Uhr in der Biegenstraße vor einer Baustelle. Ein 30 Jahre alter Golf-Fahrer bremste verkehrsbedingt ab. Die nachfolgende Marburgerin fuhr auf und verursachte am Heck des Golfs eine Delle und einen Defekt an der Kennzeichenbeleuchtung.
Mit der Äußerung, es handele sich wohl um eine Bagatelle und mit dem Hinweis auf die im Auto mitfahrenden Kinder verweigerte sie die Herausgabe ihrer Personalien. Unter der einzig preisgegebenen Mobilfunknummer war sie dann bis zum nächsten Tag nicht erreichbar, sodass die Polizei ins Spiel kam, die nunmehr wegen Unfallflucht ermittelt.
Die Pflichten eines Unfallbeteiligten sind im Gesetz eindeutig geregelt. Jeder Unfallbeteiligte muss seine Personalien bekanntgeben. De bloße Weitergabe der telefonischen Erreichbarkeit reicht ebenso wenig wie das bloße Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe.
Die Statistik der Verkehrsunfälle zeigt, dass in Marburg-Biedenkopf gut jeder vierte polizeilich aufgenommene Unfall eine Verkehrsunfallflucht ist. Unfallflucht ist – unabhängig vom entstandenen Schaden – kein Kavaliersdelikt und keine Bagatelle, sondern immer eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Eine Unfallflucht zieht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich und führt regelmäßig auch zum Entzug des Führerscheins.
* pm: Polizei Marburg