Aufeinander aufbauen: Neues Online-Verfahren erleichtert Mutterschutz-Meldungen

Ein neues Verfahren erleichtert Mutterschutz-Mitteilungen. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen vereinfacht digitale Meldungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die drei Regierungspräsidien in Hessen haben einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gemacht: Für das Online-Verfahren zur Mutterschutz-Mitteilung steht Arbeitgebern nun die Version 2.0 zur Verfügung. Das neue, deutlich verbesserte und vereinfachte Verfahren zur „Benachrichtigung über die Beschäftigung einer schwangeren beziehungsweise stillenden Frau“ ermöglicht es, die Meldung schnell und unkompliziert an die zuständige Arbeitsschutzbehörde in Hessen zu übermitteln. Für Mittelhessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen.
Gegenüber der bisherigen Version gibt es drei wesentliche Vorteile: Erstens sind die Fragen dynamisch gestaltet. Dadurch werden nur die Informationen abgefragt, die für den jeweiligen Einzelfall relevant sind. Zweitens besteht nun die Möglichkeit, Dokumente direkt über das Online-Verfahren hochzuladen. So können alle erforderlichen Informationen gebündelt übermittelt werden. Drittens wird das zuständige Regierungspräsidium in Hessen anhand des eingegebenen Beschäftigungsortes automatisch ermittelt. In die überarbeitete Version 2.0 sind die Anforderungen und Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern eingeflossen.
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind laut Paragraph 27 Absatz 1 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die für den Beschäftigungsort zuständigen Aufsichtsbehörden über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau unverzüglich zu benachrichtigen, sobald die Frau ihre Schwangerschaft beziehungsweise Stillzeit mitgeteilt hat. Die Regierungspräsidien nehmen dabei die Aufgaben der zuständigen Arbeitsschutzbehörden wahr und prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für den Mutterschutz.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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