Bei abgelehnter Eingliederungshilfe raten die Fachverbände zum Widerspruch. Eine neue kostenfreie Praxishilfe steht dazu ab sofort im Internet bereit.
Vielen Menschen mit Behinderung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe “ Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt. Die neue Handreichung informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege, erklärt das Widerspruchsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Begründung. Zudem enthält sie Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen. Laut Aussagen der Fachverbände haben viele Widersprüche Erfolg. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.
Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Sie steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik „Stellungnahmen/Positionspapiere“ zum Download bereit.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen gibt es unter www.diefachverbaende.de.
* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg