Im Fluss: Kreis untersagt Wasserentnahme

Der Kreis untersagt die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Eine Allgemeinverfügung soll das Austrocknen von Gewässern verhindern.
Mit einer Allgemeinverfügung untersagt der Landkreis Marburg-Biedenkopf bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der – seit Wochen nur sehr geringen –
Niederschläge haben sich in diesen sogenannten „oberirdischen Gewässern“sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
„Die anhaltend niedrigen Wasserpegel machen es erforderlich, die Entnahme von Wasser aus Gewässern zeitweise einzuschränken“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel.
Gewässer bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sind eine wichtige Lebensgrundlage. Sinkt der Wasserstand zu stark, verschlechtern sich ihre Lebensbedingungen erheblich. Jede Wasserentnahme kann in dieser Situation dazu beitragen, dass sich die Lage weiter verschärft. Deshalb werden die Wasserentnahmen vorübergehend eingeschränkt.
Neidel bat die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Die Maßnahme diene dem Schutz der Gewässer und sei zeitlich auf die Dauer der Niedrigwasser-Lage begrenzt. „Sobald sich die Wasserstände erholen, werden die Einschränkungen wieder aufgehoben“, versprach Neidel.
Die Regelung durch die Allgemeinverfügung gilt auch für die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen. Auch Personen, die für die Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind, sind von dieser Regelung betroffen. Die Nichtbeachtung der Untersagungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.Die Entnahme von Kleinstmengen in Trinkgefäßen oder Ähnliches für den unmittelbaren Eigenbedarf ist vom Entnahmeverbot ausgenommen. Das Entnahmeverbot gilt nicht für Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums zur Wasserentnahme besitzen.
Mit der Allgemeinverfügung möchte der Kreis verhindern, dass die Gewässer austrocknen und Umwelt und Natur weiter Schaden nehmen. Denn die anhaltende Trockenheit und die seit Wochen nur geringen Niederschläge haben für sehr niedrige Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen gesorgt. Eine dauerhafte Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar und macht daher nun ein Entnahmeverbot durch eine Allgemeinverfügung notwendig.
Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Deshalb besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Das gilt auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich.
Grundlage der Allgemeinverfügung des Kreises als Untere Wasserbehörde ist das Wasserhaushaltsgesetz. Die Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Homepage des Kreises abrufbar, sie gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt dann in Kraft. Erster Gültigkeitstag ist Mittwoch (5. August 2026). Die Verfügung findet sich unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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