Gefahren beim Fahren: Polizei mahnt zu Vorsicht bei E-Scootern

Die Zahl der Unfälle mit „E-Scootern“ – nimmt auch in Mittelhessen zu. Darum mahnt die Polizei zu Vorsicht beim Fahren damit.
Nachdem im Jahr 2024 noch 95 Unfälle im Zuständigkeitsbereich des mittelhessischen Präsidiums registriert wurden, weist die Statistik für das Jahr 2025 insgesamt 157 Verkehrsunfälle aus. Auch die Zahl der verletzten Personen stieg deutlich an. 2025 erlitten insgesamt 111 Menschen bei E-Scooter-Unfällen Verletzungen. Das sind rund 85 Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch im Laufe der letzten Wochen passierten mehrere Unfälle, bei denen Personen – darunter auch Kinder – teils schwere Verletzungen erlitten. So stürzten am Samstag (11. Juli) in Lahntal zwei 13-jährige Jungen mit einem E-Scooter. Beide wurden verletzt, einer sogar schwer.
Ein 55-jähriger Mann erlitt Anfang Juli leichte Verletzungen, als er in Nidda alkoholisiert von seinem Roller fiel. Sein Gefährt war zudem nicht versichert.
In Wetzlar beförderte eine 14-jährige Jugendliche eine 15-jährige Freundin auf ihrem E-Roller. Die Fahrerin verlor die Kontrolle und kam zu Fall. Sie und ihre Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Der Unfall passierte ebenfalls zu Monatsbeginn.
Ein 21-jähriger Gießener war auf den ersten Blick ordnungsgemäß unterwegs. Bei der Kontrolle Mitte Juli in Gießen stellten Beamte allerdings fest, dass der Roller mit 32 Kilometern pro Stunde schneller als erlaubt fuhr. Offenbar wurde die Software manipuliert. Damit war nicht nur die Betriebserlaubnis erloschen, sondern der Mann hätte zudem die Führerscheinklasse „A1“ benötigt. Da er diese nicht besitzt, muss er sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter dazu beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen. Das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit.
E-Scooter dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht.
Manche Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ zum Kauf angeboten. Aber auch sie unterliegen denselben Regeln. Somit gelten keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.
Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Ihre Tipps sollen dabei helfen: Der Helm mag zwar schlecht für die Frisur sein, aber gut für den Kopf. Was für das Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist: „Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf“, riet Polizeisprecher Pierre Gath.
Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist das Fahren der Roller erlaubt. „Haltet euch daran“, forderte der Pressesprecher der Polizei die Jugendlichen auf.
Die Mitnahme von Personen kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch zu schweren Unfällen führen. Darum sollte man nur alleine auf dem E-Roller fahren. Eine Versicherung ist nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit die Rollerfahrer im Fall der Fälle abgesichert sind.
Die Regeln zu Alkohol und Drogen sind analog zu den übrigen Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht.
„Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen“, empfahl Gath. „Achtet auf rote Ampeln, nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!“
Zudem riet er: „Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer! Nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen. Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem Umfeld über diese wichtigen Regeln!“
Die Polizei wünscht allen eine gute Fahrt. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter zur Verfügung.

* pm: Polizei Marburg

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