Staatssekretärin Manuela Strube hat einen Fördernachweis für die Frühförderstelle für sinnesgeschädigte Kinder an die Deutsche Blindenstudienanstalt (BliStA) übergeben. Für sehbehinderte oder blinde Kinder und deren Eltern sind diese Angebote von großer Bedeutung.
Im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder werden Kinder mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung möglichst früh in ihrer Entwicklung unterstützt, um ihre Selbständigkeit zu fördern und um die Grundlage für schulische und gesellschaftliche Teilhabe zu legen. Diese Arbeit unterstützt die Landesregierung seit vielen Jahren – und tut das auch weiterhin: Staatssekretärin Manuela Strube hat der Deutsche Blindenstudienanstalt (BliStA) als Träger einer – auf Sehbehinderungen spezialisierten – Frühförderstelle am Freitag (10. Juli) in Marburg einen Bescheid über 135.000 Euro für das Jahr 2026 übergeben.
„Ich freue mich, dass wir diese wichtige Arbeit weiter unterstützen können“, erklärte Strube. „Für hörgeschädigte, sehbehinderte oder blinde Kinder und deren Eltern sind Frühförderangebote von großer Bedeutung.“
Strube dankte der BliStA für deren Arbeit und lobte die in der Vergangenheit von Zuverlässigkeit geprägte gute Zusammenarbeit. Die BliStA ist eine Einrichtung, die sich auf die Förderung von Menschen mit Sehbehinderungen und Blindheit spezialisiert hat. Neben schulischer Betreuung bietet sie ein umfassendes Frühförderungsprogramm für Kinder im Vorschulalter an.
Die Frühförderung richtet sich an Kinder mit Sehbehinderungen oder Blindheit im Alter von null bis sechs Jahren. Das umfasst sowohl Kinder mit angeborener Sehbeeinträchtigung als auch solche, deren Sehkraft im Verlauf der ersten Lebensjahre eingeschränkt wird. Darüber hinaus werden Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen wie motorischen oder kognitiven Einschränkungen berücksichtigt. Die spezielle Frühförderung der BliStA Hessen orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.
„Die zusätzliche Förderung des Landes Hessen trägt entscheidend zur Sicherung der Qualität der spezifischen Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung bei“, sagte der stellvertretende BliStA-Vorsitzende Maarten Kubeja. „Sie bezuschusst unter anderem die Kosten der Zeitanteile, die die Kolleginnen und Kollegen der Frühförderung für die notwendige interdisziplinäre Kooperation mit anderen medizinisch-therapeutischen Fachdisziplinen – also den Kinderärztinnen und -ärzten, der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie – aufbringen. Zudem erweitert die Zuwendung unseren finanziellen Spielraum für die Fort-
und Weiterbildung der Fachkräfte, die gerade in dem sehr speziellen Fachgebiet der Förderung bei Blindheit und Sehbehinderung unverzichtbar sind.“
Er dankte dem Hessischen Sozialministerium ausdrücklich für die Zuwendung, die unmittelbar der fachlichen Qualität der pädagogischen Arbeit und damit letztendlich den blinden und sehbehinderten Kindern und ihren Familien zu Gute kommt. Staatssekretärin Strube fügte hinzu: „Das Besondere an den Frühförderstellen ist, dass sie die Familien ganz unmittelbar in ihrem Lebensumfeld begleiten und dabei unterstützen, größtmögliche Teilhabe für ihre Kinder zu erreichen.“
* pm: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Wiesbaden