Sommermärchen: Genehmigungsverfahren nur noch online

Ab 2027 sind Online-Anträge für immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen ausschließlich über das Portal „EliA“ möglich. Das soll effizienter sein als das bisherige Vorgehen.
Hessen treibt die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren für Windräder, Nutztierhaltungen oder Industrieanlagen weiter voran. Seit Anfang 2026 können Anträge im Bereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes online gestellt werden. Ab 1. Januar 2027 ist die Antragstellung für immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen dann ausschließlich digital möglich.
Geschehen soll das über den Onlinedienst „ELiA-Online“. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Antragstellung ist effizienter und strukturiert“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ist die für Mittelhessen zuständige Immissionsschutzbehörde. Hinzu kommt, dass bereits 15 Bundesländer den gemeinsamen Onlinedienst nutzen. Auch in puncto externe Zusammenarbeit wird das Verfahren leichter. So können Antragsteller und ihre Partner wie Ingenieur- und Planungsbüros den Antrag gemeinsam bearbeiten.
Für diejenigen, die ihren Antrag bereits mit den bisherigen hessischen Word-Formularen begonnen haben, gilt eine Übergangsregelung. Diese Anträge können noch bis zum 31. März 2027 auf dem bisherigen Weg eingereicht werden. Die bisherigen Formulare stehen noch bis zum 31. Dezember 2026 auf der Website des Hessischen Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) zum Download zur Verfügung.
Für die Nutzung von „ELiA-Online“ wird ein Nutzerkonto benötigt. Empfohlen wird die Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“ mit einem gültigen ELSTER-Organisationszertifikat. Alternativ kann auch ein bestehendes Nutzerkonto des Serviceportals „Gemeinsam-Online“ verwendet werden. Die Authentifizierung erfolgt bereits bei der Anmeldung. Zusätzliche elektronische Signaturen oder handschriftliche Unterschriften sind daher nicht erforderlich.
Bauantragsformulare nach der Hessischen Bauordnung müssen auch weiterhin dem Antrag als Anhang beigefügt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.hlnug.de/downloads. Fragen zu „ELiA-Online“ können per E-Mail an elia-hessen@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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