Die Zahl der Erwerbslosen ist im Juni um 1,7 Prozent gesunken. Das besagt die aktuelle Monatsbilanz des KreisJobCenters (KJC).
Gesunken ist im Juni 2026 die Zahl der arbeitslosen Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldete in seiner Monatsstatistik von Dienstag (30. Juni) insgesamt 3.846 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 68 Personen oder 1,7 Prozent gegenüber dem Vormonat Mai 2026.
Im Vergleich mit dem Juni 2025 ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 147 Personen oder 3,7 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen lag im Juni 2026 bei 2,8 Prozent. Im Juni 2025 hatte sie bei 2,9 Prozent gelegen.
„Im Juni sind die Arbeitslosenzahlen wieder gesunken und markieren zur Jahreshälfte den niedrigsten Stand dieses Jahres“, berichtete der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel. „Allerdings gibt es weiterhin keine Anzeichen dafür, dass sich die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland zeitnah signifikant verbessern wird und auch unser Landkreis steht vor wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Dennoch freut uns dieses gute Ergebnis natürlich.“
Ende Juni 2026 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 6.812. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 106 BGs oder 1,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Juni 2025 war das ein Rückgang um 244 Bedarfsgemeinschaften oder 3,5 Prozent.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg auf 9.143 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 122 Personen oder 1,4 Prozent. Gegenüber dem Juni 2025 ist ein Rückgang um 367 Personen oder 3,9 Prozent zu verzeichnen.
Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. Juni 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Juni wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.
Als „arbeitslos“ werden erwerbsfähige Personen erfasst, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden in der Woche suchen. Diese Personen haben vorübergehend keine Arbeitsstelle oder arbeiten weniger als 15 Stunden in der Woche. Sie wohnen in Deutschland und sind nicht jünger als 15 Jahre alt, haben aber das Renteneintrittsalter auch noch nicht erreicht.
„Bedarfsgemeinschaften“ (BG) bestehen aus Personen, die zusammenwohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Das trifft in der Regel bei Paaren oder Eltern und deren eigenen unverheirateten Kindern unter 25 Jahren zu. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft – mit Ausnahme der Kinder – wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine Person, die Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bezieht. Eine reine Wohngemeinschaft (WG) zählt nicht zu den Bedarfsgemeinschaften.
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (eLb)sind hilfebedürftig, können also ihre Kosten für Wohnen und Leben nicht selbst decken und haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland, sind mindestens 15 Jahre alt, haben aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht, und sind erwerbsfähig, können also mindestens drei Stunden täglich arbeiten.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf