Die Zahl der Erwerbslosen ist im Februar um 0,5 Prozent gesunken. Das besagt die Monatsbilanz des KreisJobCenters (KJC) vom Freitag (27. Februar).
Im Februar ist die Zahl der arbeitslosen Menschen gesunken, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen. Das KreisJobCenter (KJC) des Landkreises Marburg-Biedenkopf meldet in seiner aktuellen Statistik 3.921 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die als arbeitslos registriert sind. Das ist ein Rückgang von 20 Personen oder 0,5 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar 2026.
Im Vergleich mit dem Februar 2025 ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Zuständigkeit des KreisJobCenters um 233 Personen oder 5,6 Prozent zu verzeichnen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt im Februar 2026 bei 2,9 Prozent. Im gleichen Vorjahresmonat lag die Quote bei 3,0 Prozent.
„Nach dem Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Januar ist im Februar ein leichter Rückgang um 0,5 Prozent zu verzeichnen“, berichtete der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel. „Insgesamt ist auf dem Arbeitsmarkt aber immer noch wenig Bewegung zu erkennen.“
Umso mehr freut den Ersten Kreisbeigeordneten „das letztjährige Ergebnis unserer Arbeit in unserem Landkreis. Zwischen Januar und Dezember konnten die Arbeitslosenzahlen hier um 8,6 Prozent oder 356 Personen gesenkt werden. Es ist unser Anspruch diese positive Entwicklung auch 2026 weiter voranzutreiben.“
Ende Februar 2026 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BGs) bei 6.799. Damit stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 41 BGs oder 0,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresmonat war das ein Rückgang um 198 Bedarfsgemeinschaften oder 2,8 Prozent.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stieg auf 9.189 Personen und damit im Vergleich zum Vormonat um 39 Personen oder 0,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang um 258 Personen oder 2,7 Prozent zu verzeichnen. Bei den Angaben zu den Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 11. Februar 2026 ermittelten vorläufigen Bestand und nicht um eine offizielle Statistik. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Februar wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.
Als „arbeitslos“ werden erwerbsfähige Personen erfasst, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden in der Woche suchen. Diese Personen haben vorübergehend keine Arbeitsstelle oder arbeiten weniger als 15 Stunden in der Woche. Sie wohnen in Deutschland und sind nicht jünger als 15 Jahre alt, haben aber das Renteneintrittsalter auch noch nicht erreicht.
Eine „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) sind Personen, die zusammenwohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen, werden als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Dies trifft in der Regel bei Paaren oder Eltern und deren eigenen unverheirateten Kindern unter 25 Jahren zu. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft – mit Ausnahme der Kinder – wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine Person, die Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bezieht. Eine reine Wohngemeinschaft (WG) zählt nicht zu den Bedarfsgemeinschaften.
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (eLb) sind hilfebedürftig. Sie können ihre Kosten für Wohnen und Leben nicht selbst decken, und haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland, sind mindestens 15 Jahre alt, haben aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht, und sind erwerbsfähig, können also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf