Vernebelnd: Sondervermögen ist Unwort des Jahres 2025

„Unwort des Jahres“ 2025 ist „Sondervermögen“. Das hat die Unwort-Jury am Dienstag (13. Januar) in Marburg mitgeteilt.
Der Ausdruck „Sondervermögen“ ist seit einigen Jahren im gesellschaftlichen Diskurs präsent. Im Jahr 2025 wurde er im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet und prägte sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme. „Sondervermögen“ setzt sich aus den Wortteilen „sonder“ und „Vermögen“ zusammen.
Unter „Vermögen“ ist eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.) zu verstehen. Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter „Sondervermögen“ eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt.
Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, unter anderem kommt er im Grundgesetz in Artikel 110, im Absatz 1 vor. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt # „Sondervermögen“ ein sogenannter „Nebenhaushalt“ bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt.
Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürgerinnen und Bürger. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.
Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden. Wo politische Kommunikation alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, ist das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache diskursethisch geboten.
Außerdem kritisiert die Jury als Unwort auf Platz 2 im Jahr 2025 das Wort „Zustrombegrenzungsgesetz“: Zustrombegrenzungsgesetz ist ein Ausdruck, der Zuwanderung mit der Wassermetapher als ,Herbeiströmen in großen Mengen‘ darstellt und Zuwanderung dadurch negativ – das heißt als Bedrohung –
konnotiert. Bezeichnungen aus dem Bereich der Wassermetaphorik, die sich auf Migration beziehen, sind bereits seit den 50er Jahren in Gebrauch. Das gilt zum Beispiel für Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom, Flüchtlingsflut, Asylantenwelle, Flutwelle, Asyltsunami etc.).
Menschen, die sich auf der Flucht befinden, verschwinden hinter der Bezeichnung eines massenhaften materiellen physikalischen Prozesses („zuströmen“) und werden damit als große Menge und Gefahr vorgestellt und zugleich entmenschlicht. Das individuelle Schicksal von Migrierenden wird ausgeblendet. In der kritisierten Wortbildung wird diese Diskriminierung zudem in Form eines Gesetzes institutionalisiert. Auch in diesem Jahr greift die Jury wieder auf die – 2013 eingeführte –
Kategorie des persönlichen Unworts der Gäste zurück. Das persönliche Unwort des diesjährigen Gastes Ronen Steinke lautet „Umsiedlung“: Mit dem Ausdruck Umsiedlung warben israelische wie auch amerikanische Politiker 2025 dafür, die Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. Was klingt wie eine Wohltat, verschleiert ein Verbrechen. Eine „Umsiedlung“ unter vorgehaltener Waffe nennt man im Völkerrecht gemeinhin eine Vertreibung. Und wenn man Zivilistinnen und Zivilisten vor die Wahl stellt, entweder beschossen und bombardiert zu werden oder „freiwillig“ das zu tun, was man ihnen „anbietet“, dann ist das kein Angebot, sondern Zwang. Auch einige deutsche Medien übernahmen diese beschönigende Sprechweise. Für das Jahr 2025 erhielt die Jury insgesamt 2.631 Einsendungen.
Dabei wurden 553 Ausdrücke vorgeschlagen, von denen zirka 70 den Unwort-Kriterien der Jury entsprachen. Unter den häufigsten Einsendungen –
mit mindestens 10 Einsendungen – – nicht alle von ihnen entsprechen strikt den Kriterien – waren unter anderem „Babyboomer“ mit 16, „Brandmauer“ mit 22, „Deal“ mit215, „Drecksarbeit“ mit 91, „Friedensangst“ mit 582, „hocheffizienterVerbrenner“ mit 22 Einsendungen, „kriegstüchtig“ mit 42, „Ladeerlebnis“ mit154 und „Sondervermögen“ mit 79 sowie „Stadtbild“ mit 141 und „tatsächlich“ mit 20. Hinzu kommen „Technologieoffenheit“ mit 36, „umstritten“ mit 427 und „Zustrombegrenzungsgesetz“ mit 17 Nennungen.
Die Jury der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ besteht aus den vier Sprachwissenschaftler*innen Dr. Kristin Kuck (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Prof. Dr. Martin Reisigl von der Universität Wien, Prof. Dr. David Römer von der Universität Kassel, Prof. Dr. Constanze Spieß von der Philipps-Universität Marburg als Sprecherin und der Journalistin Katharina Kütemeyer. Als jährlich wechselndes Mitglied war in diesem Jahr der Journalist, Jurist und Mitglied des Deutschen Presserats Dr.Ronen Steinke beteiligt.

* pm: Philipps-Universität Marburg

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