Geschlossene Gesellschaft: Teilhabe ist Menschenrecht

Teilhabe ist Menschenrecht. Das bekräftigte die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) anlässlich des Internationalen „Tags der Menschenrechte“ am 10. Dezember.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe warnte am Montag (8. Dezember) davor, bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu sparen. „Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe; und Teilhabe ist Menschenrecht“, betonte die BVLH-Vorsitzende Ulla Schmidt. Angesichts der andauernden Debatte über den Abbau von Sozialleistungen sprach sie sich eindringlich gegen jede Kürzung an den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung aus.
„Mit dem pauschalen Verweis auf stetig steigende Ausgaben bei der Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderung und ihren Familien unterstellt, sie würden zu viel Geld kosten“, beklagte Schmidt. „Dabei erhalten Menschen mit Behinderung allenfalls bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können, und häufig müssen sie auch dafür schon vor den Gerichten streiten.“
Das Grundgesetz garantiert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die wachsenden Ausgaben der Kommunen – auch im Bereich der Eingliederungshilfe – seien im Wesentlichen auf die Inflation und die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Diese Kostensteigerungen könnten keine Begründung dafür liefern, die Leistungen zur Teilhabe zu beschränken.
Um deutlich zu machen, was die Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten und wie existentiell sie für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen sind, wird die Lebenshilfe Anfang 2026 mit ihren 472 örtlichen Vereinigungen eine bundesweite Kampagne starten. Das Motto lautet: „Teilhabe ist Menschenrecht.“ Denn „in einer Demokratie müssen alle dazu gehören und teilhaben können“, bekräftigte Schmidt. „Exklusion und Ausgrenzung drohen, wenn Inklusion und Teilhabe beschnitten werden. Dazu darf es nicht kommen!“

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg

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