Zur Überprüfung: Zweite Offenlegung des Regionalplans Mittelhessen

Die Regionalversammlung Mittelhessen hat die zweite Offenlegung des Regionalplans beschlossen. Das hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) am Montag (7. April) mitgeteilt.
Mehr als 2.300 Stellungnahmen mit über 7.000 einzelnen Antragspunkten sind nach der ersten Offenlage des Regionalplan-Entwurfs für Mittelhessen eingegangen. „Dieses hohe Maß an Beteiligung zeigt, wie intensiv sich die Menschen in Mittelhessen mit der Entwicklung ihrer Heimat auseinandersetzen“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Inzwischen wurden alle Stellungnahmen nicht nur erfasst, sondern auch geprüft und gegeneinander abgewogen.
Der überarbeitete Regionalplan-Entwurf stand in der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung Mittelhessen in Hadamar im Mittelpunkt. Zentrales Ergebnis: Die Vertreterinnen und Vertreter der fünf mittelhessischen Landkreise sowie der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar haben den Entwurf mit 20 Ja- und sieben Nein-Stimmen gebilligt. Damit wurde die Geschäftsstelle/Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen (RP) beauftragt, die Öffentlichkeit, betroffene Behörden und sonstige Stellen zu beteiligen. Die Unterlagen werden vom 26. Mai bis 6. Juli über das Beteiligungsportal veröffentlicht.
„Auf die zahlreichen Herausforderungen – wie beispielsweise Wohnungsmangel in verdichteten Räumen, Arbeitsplatzsicherung und Klimaanpassung – finden sich im Regionalplan geeignete Strategien“, befand Ulrich Künz. Er ist der Vorsitzende der Regionalversammlung. Die mittelhessischen Oberzentren seien dabei in vielen Bereichen die Zugpferde.
„Aber auch die zahlreichen Mittel- und Grundzentren nehmen enorm wichtige Funktionen wahr“, betonte Künz.““Gerade das Entwicklungspotenzial des ländlichen Raums – sei es mit den Aussichten, die die regenerative Energieerzeugung bietet, oder mit der Sicherung von Bahntrassen – darf nicht aus den Augen verloren werden.“
Seine Ausführungen verband Künz mit einem großen Dankeschön an RP-Dezernatsleiter Dr. Ivo Gerhards, der Ende April in den Ruhestand geht. Seit 2003 ist er beim Regierungspräsidium in der Oberen Landesplanungsbehörde tätig. „Mehr als 20 Jahre konnten wir auf seine höchste Fachkompetenz und auf sein planerisches vorausschauendes Geschick vertrauen“, würdigte Künz. Die Aufstellung des Regionalplans 2010, die Entwicklung des Teilregionalplans „Energie Mittelhessen 2016“ und die Neuaufstellung des aktuellen Regionalplans seinen untrennbar mit seinem Namen verbunden. „Wie kaum ein anderer versteht es Herr Dr. Gerhards, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Mittelhessen, aber insbesondere die Regionalversammlung, sind Ihnen zu großem Dank verpflichtet.“
Dankesworte kamen auch von Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich: „In den vergangenen Jahren und Monaten haben Sie Großartiges geleistet. Es war sehr viel Arbeit und es waren viele Interessen, die an Ihnen gezerrt haben“, betonte er in Richtung der Bediensteten des zuständigen RP-Dezernats um Dezernatsleiter Dr. Ivo Gerhards. „Mit den heutigen Beschlüssen bringen wir den neuen Regionalplan auf die Zielgerade“, fasste Ullrich zusammen.
„Ein wichtiger Abschnitt liegt bereits hinter uns – und zugleich steht uns noch ein nicht zu unterschätzendes Stück Arbeit bevor.“ Ullrich erinnerte an die intensive fachliche Arbeit nach Eingang der Stellungnahmen. 32 Ausschusssitzungen fanden statt, dazu zwei Sitzungen der Regionalversammlung.
62 – zum Teil sehr umfangreiche – Drucksachen und Beschlussvorlagen wurden behandelt. Zudem waren Abstimmungen mit Fachbehörden und dem Wirtschaftsministerium erforderlich. Auch zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Medien und der Politik wurden beantwortet.
„Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die eingegangenen Stellungnahmen haben den Plan sowohl verbessert als auch bestätigt“, sagte der Regierungspräsident. „Er hat sich bewährt, indem sich gezeigt hat, dass viele seiner Regelungen aus guten Gründen unverändert bleiben konnten. Er wurde verbessert, weil zahlreiche Eingaben wertvolle Impulse für sinnvolle Anpassungen und Weiterentwicklungen gegeben haben.“
Gleichzeitig betonte er, dass nicht jede Anregung vollständig berücksichtigt werden könne und müsse: „Das liegt in der Natur eines Abwägungsprozesses.“
Der Regionalplan Mittelhessen regelt, wo und in welchem Umfang in den Kommunen neue Wohnsiedlungsflächen oder neue Industrie- und Gewerbegebiete entwickelt werden können. Er legt zudem umfangreiche Gebiete fest, in denen die Landwirtschaft, der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft, besondere Klimafunktionen, der Grundwasserschutz, der Hochwasserschutz oder die Forstwirtschaft Vorrang haben. Daneben enthält der Planentwurf unter anderem Vorgaben für den Einzelhandel und den Öffentlichen Personennahverkehr, mit denen im Sinne der Daseinsvorsorge gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Region gewährleistet werden sollen.
Gegenüber dem ersten Entwurf gibt es in der neuen Version wichtige grundsätzliche Änderungen, die einer Beteiligung der Öffentlichkeit bedürfen. So wurden beispielsweise Regelungen aufgenommen, die eine Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in privilegierten Zonen entlang von Autobahnen oder Bahnstrecken erleichtern. Auch die Planung der Haltepunkte für den Schienenpersonennahverkehr wurde aktualisiert. Hinzu kommen kreisspezifische Änderungen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf soll eine geplante Gewerbefläche in Marburg-Moischt gestrichen und dafür eine in der Gemarkung Dagobertshausen ausgewiesen werden.
Mit der erneuten Beteiligung werden Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten Teilen möglich sein. Die Unterlagen werden vom 26. Mai bis 6. Juli 2025 über das Beteiligungsportal beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005141 veröffentlicht. Zudem werden sie in den Kreisverwaltungen der fünf mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg und Vogelsberg sowie beim Regierungspräsidium Gießen in Raum 226 in der Colemanstraße 5 in Gießen montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr ausgelegt. Die beteiligungspflichtigen Änderungen sind, soweit möglich, besonders gekennzeichnet. Stellungnahmen können während der sechswöchigen Frist und bis zwei Wochen danach – also bis zum 20. Juli 2025 – eingereicht werden.

* pm: Regierungspräsidum Gießen

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