Zur Entsorgung von Bauabfällen bietet das Regierungspräsidium Gießen auf über 40 Seiten wichtige Informationen für die Baubranche. Das Baumerkblatt steht aktualisiert zur Verfügung.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Was dem Schreiner seine Holzreste, ist dem Bauherren beispielsweise der Bauschutt oder das Bodenmaterial. Doch wohin damit?
Ab sofort steht eine aktualisierte Version des Merkblatts „Entsorgung von Bauabfällen“ auf der Website des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zum Download zur Verfügung. Das kurz als Baumerkblatt bezeichnete Papier wird gemeinsam von den hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel herausgegeben.
Bauherren und -leitungen, Abbruchunternehmern, Ingenieurbüros oder Planern in Hessen dient das Merkblatt als Leitfaden unter anderem dann, wenn Bauabfälle ordnungsgemäß beprobt, getrennt, eingestuft und entsorgt werden müssen. Darüber hinaus werden Hinweise zu aktuellen Rechtsvorschriften gegeben. Das Merkblatt berücksichtigt dafür zum Beispiel auch die im Sommer 2023 bundesweit in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung. Weitere Informationen sind auf der Homepage des RP Gießen zu finden unter rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/bau-und-gewerbeabfall.
* pm: Regierungspräsidium Gießen