Zur Vergünstigung: Der Stadtpass heißt künftig MarburgPass

Der Stadtpass wird zum „MarburgPass“ – mit mehr Angeboten für mehr Menschen. Busfahren, Deutschlandticket und Kinobesuche bekommen sie günstiger.
Der Stadtpass der Universitätsstadt Marburg heißt jetzt „MarburgPass“. Mit der Umbenennung kommen viele Verbesserungen: Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist deutlich größer. Statt 1.700 haben nun rund 3.000 Menschen Anspruch darauf. Außerdem kommen neue Angebote dazu und bisherige werden noch günstiger wie zum Beispiel Bus und Bahn, Kinobesuche oder Kurse in der Musikschule.
„Der MarburgPass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben, eine aktive Freizeitgestaltung und Bildung, indem wir zahlreiche Leistungen und Angebote damit vergünstigen“, erklärte Stadträtin Kirsten Dinnebier zur Neufassung der Richtlinien zum „MarburgPass“. Neben einem neuen Namen kommen Verbesserungen: Die Stadt hat die Zahl derjenigen erweitert, die den MarburgPass erhalten können. Außerdem gibt es weitere Ermäßigungen.
Den Stadtpass gibt es in der Universitätsstadt Marburg mittlerweile seit den 80er Jahren. Seitdem wird die Liste der Vergünstigungen – ebenso wie der Kreis der Berechtigten – stetig größer. Jetzt ist die Einkommensgrenze für diejenigen, die den „MarburgPass“ bekommen können, noch einmal erhöht worden.
Das Einkommen wird immer für den gesamten Haushalt berechnet. Alleinstehende Erwachsene können den „MarburgPass“ nun beantragen, wenn ihnen von ihrem Einkommen nach Abzug von Miete und Heizkosten weniger als 1.004 Euro im Monat bleiben. Wohnen weitere Erwachsene oder Kinder mit im Haushalt, dann erhöht sich auch die Einkommensgrenze.
Darüber hinaus können ab sofort auch alle Marburgerinnen und Marburger den Pass beantragen, die Wohngeld bekommen. So erreicht die Stadt mit dem Angebot zur Teilhabe auch die unteren bis mittleren Einkommen besser. Auch das Angebot in den einzelnen Teilhabebereichen ist ergänzt worden.
Im Bereich Mobilität gibt es Verbesserungen bei den Preisen für Fahrkarten: Eine Monatskarte für Erwachsene in der Stadtpreisstufe kostet mit „MarburgPass“ nun 20 Euro statt 54,90 Euro, die „9-Uhr-Monatskarte“ für Erwachsene in der Stadtpreisstufe 15 Euro statt 46,70 Euro, die Monatskarte für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende in der Stadtpreisstufe 10 Euro statt 43,40 Euro und das Schülerjahresticket Hessen 120 statt 365 Euro. Die „Monatskarte 65plus“ in der Stadtpreisstufe gibt es für 15 Euro statt 46,70 Euro und das Seniorenticket Hessen (Basis) für 240 Euro statt 365 Euro.
Das „Deutschlandticket“ mit HessenPassMobil-Ermäßigung gibt es für 25 Euro statt 31 Euro. Inhaberinnen und Inhaber des „MarburgPasses“ erhalten Wertmarken, die zum Kauf verschiedener Zeitkarten des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) berechtigen. Diese Wertmarken sind in der Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg (SWM) für den laufenden Monat – maximal einen Monat im Voraus – einlösbar.
Im Bereich Bildung gibt es bereits Ermäßigungen für Kurse der Volkshochschule (vhs), der Jugendpflege, der Jugendgruppenarbeit und der Jugendbildungsarbeit, der Evangelischen Familien-Bildungsstätte (fbs) Marburg und des Kinderschutzbunds (DKSB). Ergänzt wird das Angebot um eine ermäßigte Teilnahmegebühr für Kurse „Erste Hilfe am Kind“ des Deutschen Roten Kreuzes in Marburg. Der Teilhabebereich Freizeit, in dem es bisher Ermäßigungen für die städtischen Schwimmbäder, in der KunstWerkStatt Marburg, im Mütterzentrum Marburg, in der Stadtbücherei und im Neuen Botanischen Garten gab, wird um ermäßigte Besuche in den Marburger Kinos und Kurse an der Musikschule Marburg ergänzt. Zudem gibt es eine Ermäßigung bei der Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein.
Weiterhin besteht im Bereich Gesundheitsvorsorge die Möglichkeit für Berechtigte ab 45 Jahren im Rahmen der medizinischen Vorsorge die Kosten für eine Untersuchung des Prostataspezifisches Antigen (PSA)-Wertes erstattet zu bekommen. Zusätzliche Angebote für „MarburgPass“-Inhabende gibt es beispielsweise bei dem Förderprogramm für Balkonsolarkraftwerke.
Der „MarburgPass“ wird auf Antrag für jedes Mitglied eines Haushalts ausgestellt. Der Pass ist maximal zwölf Monate gültig. Berechtigt sind alle Menschen, die im Stadtgebiet wohnen oder eine Haupt-Wohnanschrift in Marburg haben und deren monatliches Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt oder die eine der folgenden Sozialleistungen – wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Lastenzuschuss – beziehen. Studierende erhalten keinen „MarburgPass“.
Die Antragstellung erfolgt online unter www.marburg.de/marburgpass oder mit einem schriftlichen Antrag. Der ausgefüllte Antrag kann mit den entsprechenden Unterlagen – wie Sozialhilfe-Bescheide oder Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz, Einkommensnachweise, Miete, Schulbescheinigung bei Schülerinnen und Schülern oder Auszubildenden ab 18 Jahren – per E-Mail an marburgpass@marburg-stadt.de oder persönlich/per Post an Fachdienst Soziale Leistungen, Friedrichstraße 36, 35037 Marburg, gesendet werden. Für Fragen steht die Telefonnummer 06421/201-1570 zur Verfügung.

* pm: Stadt Marburg

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