Merkantil mitbestimmen: Stadt informierte über Neubaugebiet Hasenkopf

Über weitere Schritte zum Wohnquartier Hasenkopf hat die Stadt Marburg informiert. Prägen sollen es Gemeinschaftsgärten, Aufenthaltsräume für Jugendliche, ein Quartiersparkhaus und ein begrüntes „Leben in guten Nachbarschaften“.
Diese und weitere Anforderungen soll das Zukunftsquartier am Hasenkopf erfüllen. Wie das in der Planung aussehen könnte und was die weiteren Schritte im Verfahren sind, hat die Stadt Marburg rund 170 Bürgerinnen und Bürgern während einer Informationsveranstaltung am Stadtwald vorgestellt. „Vielen Dank, dass Sie heute so zahlreich erschienen sind“, begrüßte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies rund 170Bürgerinnen und Bürger zur Informationsveranstaltung der Stadt Marburg zum Wohnquartier Hasenkopf. „Ich freue mich über Ihr Interesse an dem weiteren Bebauungsverfahren am Hasenkopf.“
Ockershausens Ortsvorsteher Ludwig Schneider freute mich „sehr darüber, dass die Veranstaltung hier im Stadtwald stattfindet und die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung uns an den Infoständen und bei der Präsentation mitnehmen sowie offene Fragen beantworten“. Die Informationsveranstaltung fand in den Räumen der IKJG am Stadtwald statt. Durch den Abend führte Moderatorin Sarah Albiez von „team ewen“.
Der Hasenkopf soll als Vorzeigequartier für ein zukunftsfähiges, klimagerechtes und sozial durchmischtes Wohnen mit alternativen Mobilitätsangeboten entwickelt werden. Grundlage bildet der Siegerentwurf des Münchener Büros Lohrer-Hochrein im städtebaulichen Wettbewerb, der sich an den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung orientiert. Das hatte die Stadtverordnetenversammlung (StVV) im Februar 2022 beschlossen.
Geplant sind rund 330 Wohnungen. 30 Prozent davon sind geförderter Wohnungsbau – in drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern, die sich um gemeinsame Höfe gruppieren. Neben Behindertenstellplätzen in Wohnungsnähe finden sich Parkmöglichkeiten für Bewohnende im Quartiersparkhaus am Eingang.
Dort soll es auch eine Bushaltestelle geben, die von den Linien 5, 8 und 17 bedient werden soll. Zudem soll die Taktung – gerade abends und am Wochenende – erhöht werden, was den Bewohnenden dort und in Alt-Ockershausen zu Gute käme. Verbunden werden soll das mit weiteren Mobilitätsangeboten wie Carsharing, Fahrradsharing, Packstation und einem Radreparatur-Punkt.
„Wir möchten die vorhandenen Feldwege nutzen und als Wegeverbindungen auch zum Quartier am Stadtwald für den Fuß- und Radverkehr mit einbinden“, erläuterte Manuela Klug von der Fachdienstleitung Stadtplanung und Denkmalschutz. Was den Verkehr in Alt-Ockershausen betrifft, so soll er durch verschiedene Maßnahmen der Verkehrsberuhigung verringert werden. Zum einen wird geprüft, ob sich im Bereich Bachweg und Stiftstraße eine Verbreiterung des Gehwegs und damit Verengung der Fahrbahn umsetzen ließe. Das hatten sich ältere Menschen im Stadtteil gewünscht, um mit Rollator oder Rollstuhl nicht mehr auf dem bisherigen schmalen Gehweg beziehungsweise der Straße fahren zu müssen.
Das soll auch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung und so zu weniger Lärmbelästigung führen. Außerdem könnten Bachweg und Stiftstraße als Fahrradstraßen ausgewiesen werden mit Einbahnregelung für den Autoverkehr. Mittelfristig soll eine Angleichung des Höhenniveaus von Straße und Bürgersteig unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gerade für blinde und sehbehinderte Personen ebenfalls geprüft werden.
Daneben gibt es weitere Maßnahmen. „Unsere Idee ist es, durch verschiedene Maßnahmen den Verkehr zu leiten und so dafür Sorge zu tragen, dass sich gerade der Pendlerverkehr zwischen Nord und Süd nicht in den Wohngebieten, sondern auf der B3 abspielt“, sagte Spies.
Das Bauleitplanverfahren ist im Juni 2023 mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung gestartet und beinhaltet die Neuaufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Flächennutzungsplan erfasst die gesamte Stadtgebietsfläche und setzt fest, welche Flächen als Wohnfläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Mischnutzfläche oder landwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Ein Flächennutzungsplan definiert die Grenze zwischen baulich und landwirtschaftlich nutzbaren Bereichen.
Im Fall des Hasenkopfs geht es darum, die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in eine Nutzung als Wohnbaufläche umzuschreiben. Die Änderung des Flächennutzungsplans muss vom Regierungspräsidium in Gießen (RP) genehmigt werden. „Dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein und dann soll auch der Bebauungsplan in Kraft treten“, erklärte Monika Brüning vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans befindet sich derzeit in der Bearbeitung. „Hier wird es auch noch einmal einen großen Beteiligungsschritt geben, der für Herbst dieses Jahres geplant ist“, kündigte Brüning an. Anschließend wird der Plan zum Entwurf ausgearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung zur Offenlage beschlossen.
Das bedeutet, dass der Entwurf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird unter anderem online auf der Homepage der Stadt. Dann haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden einen Monat lang die Möglichkeit, noch einmal Ideen oder Anregungen mit einzubringen. Nach der Prüfung der eingegangenen Anregungen soll der Bebauungsplan zum Jahreswechsel von 2025 auf 2026 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Über die Beteiligungsmöglichkeiten zum Bebauungsplan wird die Stadt Marburg zu gegebener Zeit informieren.
Die Stadt Marburg besitzt derzeit – über ihre Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) – rund 60 Prozent der benötigten Flächen. Sie strebt an, auch die restlichen Flächen zu erwerben. Ist das nicht möglich, weil nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Fläche verkaufen möchten, wird ein sogenanntes „Umlegungsverfahren“ notwendig.
Dabei wird die gesamte Baufläche als „Umlegungsmasse“ erfasst und rechnerisch auf die Eigentümer „umgelegt“. Das Ziel ist, Baugrundstücke zu schaffen und diese so einzuteilen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht verkaufen möchten, einen wertgleichen Ausgleich erhalten. „Wer seine Fläche bisher landwirtschaftlich genutzt hat und weiterhin Landwirtschaft betreiben möchte, dem bieten wir eine gleichwertige Landwirtschaftsfläche der Stadt an“, erklärte Spies.
Wer das nicht möchte, bleibt weiter Grundstückseigentümer im Baugebiet, wird damit aber selbst „Akteur“ im Wohnquartier-Bauprojekt. Das heißt, der Eigentümer oder die Eigentümerin muss die zugeteilte Fläche – wie bei jedem anderen rechtskräftigen Bebauungsplan auch – nutzen, und zwar für Wohngebäude oder geplante Grünflächen.
„Ich möchte mich bei allen Anwesenden für ihr Interesse und den konstruktiven Austausch heute Abend bedanken“, verabschiedete Stadtrat Kopatz die Anwesenden.
Die Veranstaltung wurde gerahmt von einem Infomarkt, bei dem sich die Interessierten sowohl vor als auch nach der Präsentation der Stadtverwaltung zu verschiedenen Themenkomplexen näher informierten und Fragen stellten. Themen waren dabei der städtebauliche Entwurf (Wohnen, soziale Infrastruktur, Verkehr im Quartier, Grünplanung), Bauleitplanung (inklusive Umlegungsverfahren), Mobilität und der Prozess der Bürgerbeteiligung zum Hasenkopf von 2018 bis 2024. Neben der Stadtverwaltung waren auch der Ortsbeirat Ockershausen sowie die Bürgerinitiative „Wir sind Hasenkopf“ mit Informationsmaterial vertreten. Wer bei der Info-Veranstaltung am Stadtwald nicht dabei sein konnte oder die wichtigsten Punkte noch einmal nachlesen möchte, findet sie sowie ein umfangreiches FAQ auf der Homepage der Stadt Marburg unter www.marburg.de/wohnenimwesten.

* pm: Stadt Marburg

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