Praxis im Praktikum: RP informiert über Arbeitsschutz

Das Regierungspräsidium informiert zum Thema „Arbeitsschutz im Betriebspraktikum“. Sicherheit ist dabei das A und O.
Nach Ostern beginnt für viele Schülerinnen und Schüler die Zeit der Betriebspraktika, in denen sie sich beruflich orientieren können und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt sammeln. Dabei gewinnen die jungen Menschen interessante Einblicke. „Und wer weiß: Vielleicht finden sie dabei ihren Traumberuf und haben bei einem Unternehmen mit ein bisschen Glück sogar schon einen Fuß in der Tür“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
„Auf jeden Fall sollten sie die Zeit nutzen, sich informieren und Fragen stellen“, riet der Regierungspräsident. „Aber auch ihre Aufmerksamkeit ist gefragt, insbesondere wenn es um den Schutz vor Gefahren geht. Sicherheit ist schließlich das A und O.“
Passend dazu informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dezernate für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums (RP) Gießen über wichtige Vorgaben zum Arbeitsschutz im Betriebspraktikum. Das beginnt mit der Unterweisung am ersten Tag reicht bis hin zur passenden Kleidung. Das Thema Arbeitsschutz spielt gerade auch für Jugendliche beim ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle, wissen Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer vom RP.
Direkt zu Beginn des Praktikums sind gesetzliche Regelungen umzusetzen. Am ersten Tag ist der Betrieb verpflichtet, den Jugendlichen zu unterweisen. Dabei werden dann besondere Gefahren besprochen, die im Betrieb auftreten können. Das kann zum Beispiel der Staplerverkehr sein. Aber auch allgemein übliche Verhaltensweisen wie der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensweisen bei Feuer in dem Betrieb, werden den Jugendlichen erklärt.
„Das ist an der Stelle wichtig, weil es Kindern und Jugendlichen noch an der erforderlichen Erfahrung und dem notwendigen Sicherheitsbewusstsein mangelt“, betonten die Arbeitsschutzexperten. In vielen Betrieben ist eine besondere Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Die Jugendlichen sollten sich vor Beginn des Praktikums informieren, welche Kleidung für den Betrieb gefordert wird.
„In einem Metall verarbeitenden Betrieb ist etwa auf festes Schuhwerk, enganliegende Kleidung und keine losen Bänder oder Gürtel zu achten“, erklärten die RP-Mitarbeiter. Werden in einem Betrieb Sicherheitsschuhe gefordert, stellt der Betrieb sie im Regelfall zur Verfügung. Stellt der Betrieb beziehungsweise die Eltern diese auf freiwilliger Basis nicht zur Verfügung, muss die Schule die Kosten für die notwendige persönliche Schutzausrüstung übernehmen.
Handy oder Smartphone sollten die Jugendlichen für ihre Zeit im Praktikum am besten ausschalten oder ganz zu Hause lassen. Für junge Menschen ist das Handy heutzutage ein dauerhafter Begleiter. Durch die Nutzung von verschiedenen Social-Media-Kanälen und Instant-Messenger können Berufsneulinge abgelenkt werden und vermeidbare Unfälle entstehen.
Weiter dürfen die Schulpraktikanten keiner erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausführen dürfen, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche äußere Einflüsse beeinträchtigt oder aufgrund von Gefahrstoffen beziehungsweise biologischen Arbeitsstoffen gefährdet wird. Nicht zuletzt gibt es auch Regelungen zur Arbeitszeit.
Für jugendliche Arbeitnehmer gelten strengere Vorschriften. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen täglich höchstens sieben Stunden arbeiten. Für sie gilt die 35-Stunden-Woche. Für die älteren Schulpraktikanten gilt ein Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche.
Unterschiede gibt es auch bei den Pausenregelungen. Bei Arbeitszeiten von mehr als viereinhalb Stunden dauern die Pausen insgesamt 30 Minuten. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens eine Stunde. Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein.
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Für Jugendliche über 16 Jahre gelten diesbezüglich in bestimmten Berufsbranchen Ausnahmen.
„Dass der Arbeitsschutz bei Betriebspraktika eingehalten wird, ist leider nicht selbstverständlich“, berichteten die Arbeitsschützer aus jahrelanger Erfahrung. Deshalb kontrollieren Mitarbeiter des Regierungspräsidiums regelmäßig, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Betrieben genügend beachtet werden. „Damit wollen wir die Betriebe sensibilisieren. Wenn wir es schaffen, mit diesen Kontrollen nur einen einzigen – schlimmstenfalls tödlichen – Betriebsunfall zu verhindern, haben wir schon viel erreicht.“
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich bei weiteren Fragen an die Dezernate für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Gießen wenden. Sie finden auch Flyer zum Thema Betriebspraktika auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter rp-giessen.hessen.de. Vortragsreihen für interessierte Schulen im Regierungsbezirk können auf Anfrage angeboten werden. Ansprechpartner sind Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer unter den Telefonnummern 0641/303-8600 und -3237.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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