Ehrenamtlich: Vier neue Stiftungen in Marburg-Biedenkopf

In den fünf mittelhessischen Landkreisen gibt es derzeit 389 rechtsfähige Stiftungen. Sie verwalten mehr als 2,6 Milliarden Euro.
Mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten die derzeit fast 400 Stiftungen, die ihren Sitz in einem der fünf mittelhessischen Landkreise haben. Das ist eine stolze Summe. „Stiftungen sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken“, sagte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Sie unterstützen soziales Engagement, verbessern Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen und fördern Projekte.“
Ullrichs Behörde ist die Stiftungsaufsicht für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und den Vogelsbergkreis und damit unter anderem für die Anerkennung von Stiftungen zuständig. Gleichzeitig stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums beratend zur Seite. In Mittelhessen gibt es derzeit 389 rechtsfähige Stiftungen.
„Im vergangenen Jahr sind 13 Neue dazugekommen, davon drei im Landkreis Gießen, vier im Landkreis Marburg-Biedenkopf und sechs im Lahn-Dill-Kreis“, berichtete Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Darunter befinden sich sechs Familienstiftungen, die nicht gemeinnützig sind, und sieben gemeinnützige Stiftungen. Ihr Grundstockvermögen beläuft sich auf insgesamt 8,6 Millionen Euro.
„Familienstiftungen sind nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken verbunden, sondern werden im Bereich größerer Privat- oder Betriebsvermögen als eine Möglichkeit angesehen, dass ein Vermögen im Erbfall nicht aufgeteilt wird“, erklärte Dezernatsleiter Schmidt. Die Zahl der Neugründungen blieb damit auf einem stabilen Niveau: 2022 waren es 14.
Doch egal ob neu oder bereits etabliert: Viele Stiftungen dürften sich über die gestiegenen Zinsen gefreut haben. „Insbesondere die Stiftungen, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, verzeichnen einen Anstieg der Erträge“, berichtete der Dezernatsleiter. „Dies stellt eine willkommene Erleichterung gegenüber der lang anhaltenden Phase niedriger Zinsen dar und hat das Potenzial, die finanzielle Lage einiger Stiftungen signifikant zu verbessern. Gleichwohl gibt es weiterhin einige Herausforderungen. Vor allem die Inflation bleibt ein kritischer Faktor“
Hinzu kommt die demografische und allgemein gesellschaftliche Entwicklung. „Eine weitere Herausforderung ist daher nach wie vor, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und damit die laufenden Aktivitäten sicherzustellen. Es fehlt eben mancherorts am ehrenamtlichen Nachwuchs.“
Das vergangene Jahr brachte eine wichtige Neuerung mit sich: Zum 1. Juli 2023 trat ein neues Stiftungsgesetz in Kraft. Damit wurde das Stiftungsrecht bundesweit vereinheitlicht.
Das hatte auch Auswirkungen auf die Stiftungen in Mittelhessen. Unter anderem werden Fusionen erleichtert. Außerdem gibt es weitere Möglichkeiten zur Umwandlung bestehender Stiftungen in Verbrauchsstiftungen. „Angesichts der zuletzt niedrigen Erträge der Geldanlagen ist dies für viele kleinere Stiftungen eine wichtige Handlungsoption“, findet Schmidt.
Mit der Gesetzesreform auf Bundesebene ging in den meisten Bundesländern eine Novellierung der Landesstiftungsgesetze einher. Auch in Hessen ist zum 1. Juli 2023 ein neues Stiftungsgesetz in Kraft getreten. Weitere Informationen zum Thema Stiftungen gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter rp-giessen.hessen.de/soziales/stiftungen. Dort finden sich allerlei grundlegende Informationen zum Thema, aber auch direkte Links zum Online-Portal, über das bereits bestehende Stiftungen zum Beispiel Jahresabrechnungen einreichen oder Satzungsänderungen beantragen können.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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