Im Herbst und Winter sollte man Hecken und Sträucher schneiden. Das empfahl die Stadt Marburg am Mittwoch (4. Oktober).
Ein Gehölzschnitt im Herbst beziehungsweise Winter hat einige Vorteile, unter anderem den Erhalt der Artenvielfalt. Darüber informiert die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Universitätsstadt Marburg und gibt Tipps zur Entsorgung des Baum- und Heckenschnitts. Die UNB empfiehlt Grundstückseigentümer*innen und Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, notwendige Gehölzrückschnitte zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzunehmen.
In diesem Zeitraum sei das unbelaubte Astgerüst der Gehölze gut sichtbar, sodass beim Rückschnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus beeinträchtigt ein Rückschnitt in diesen Monaten keine brütenden Vögel beziehungsweise deren Gelege.
Die UNB rät, den Rückschnitt relativ großzügig vorzunehmen, damit sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer erübrigt oder sich auf das Kürzen einzelner Äste zur Verkehrssicherung beschränken kann. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September stark zurückzuschneiden oder gar zu entfernen. Damit soll verhindert werden, dass insbesondere in Frühjahr und Sommer Tiere mit ihrem Nachwuchs beeinträchtigt oder getötet werden. Sträucher, Gebüsche und Hecken sind wichtige Lebensräume für viele Vogelarten wie Amseln, Grünfinken oder Rotkehlchen sowie Kleintiere wie den Igel, die sich gern in dichtem Gestrüpp verstecken und dort ihren Nachwuchs großziehen.
Im eigenen Garten kann das Schnittgut mit zusammengerechtem Laub zu kleinen Haufen zusammentragen werden. Das schafft einen Unterschlupf für verschiedene Kleintierarten und leistet somit einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Grundsätzlich kann Gartenabfall über die grüne Tonne entsorgt werden.
Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt kostenlos eine zweite grüne Tonne zur Verfügung. Diese Tonne können Grundstückseigentümer*innen beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg bestellen. Zuständig ist deren Fachdienst Finanzservice – Steuern und Abgaben unter 06421/201-1230 oder -1231 sowie steuer@marburg-stadt.de.
Gehölzschnitt darf nicht in der Landschaft entsorgt werden. Das gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts – kein Rasenschnitt und Laub – werden auch ganzjährig gegen eine geringe Gebühr vom Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) bei Grundstücken abgeholt, die an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind.
„Grüne Karten“ für die Abholung liegen bei Banken und Sparkassen, dem Stadtbüro, der Mobilitätszentrale der Stadtwerke in der Weidenhäuser Straße 7, den Verwaltungsaußenstellen der Universitätsstadt Marburg sowie bei Ortsvorstehenden aus. Fragen dazu beantworten Mitarbeitende des Abfallservicebüros im Kundenzentrum der Stadtwerke Marburg Am Krekel 55 unter der Rufnummer 06421/205-850. Informationen zum Schutz der Artenvielfalt und Gehölzschnitt gibt die UNB der Stadt Marburg, 06421/201-1708 oder per Mail an naturschutz@marburg-stadt.de.
* pm: Stadt Marburg