Alle Monate wieder: Altes Bauernhaus wurde zum Wohnhaus

Ein altes Bauernhaus in Ginseldorf wurde zu einem Zweiparteienhaus. Möglich war das dank der Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung.
ZuschüsseSascha für Sanierungen, Um- oder Neubauten können noch bis Ende 2023 alle beantragen, die ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Hofanlage im Ortskern eines Außenstadtteils von Marburg haben. So hat Sascha Wetzstein aus Ginseldorf ein leerstehendes Bauernhaus in ein Zweiparteienhaus umgebaut.
In dem Außenstadtteil Ginseldorf ist ein altes Bauernhaus saniert und umgebaut worden. Statt leer zu stehen, bietet es nun zwei Familien je eine Wohnung. Das Projekt hat Wetzstein mit Hilfe der Förderung durch das Dorfentwicklungsprogramm realisiert.
Die Universitätsstadt Marburg ist mit Ihren 15 Außenstadtteilen seit 2014 Teil des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen, auf das Wetzstein durch einen Artikel in der Zeitung aufmerksam geworden ist. Dabei hatte er sich in erster Linie gar nicht für das Haupthaus interessiert.
„Meine Aufmerksamkeit hatte vor allem das Nebengebäude geweckt, da ich auf der Suche nach einem weiteren Gebäude für meine Firma war; und dieses Gebäude hat einfach sehr gut gepasst“, erinnerte sich Wetzstein. Dabei wollte er jedoch das Haupthaus nicht weiterhin leer stehen und verfallen lassen.
„Das wäre sehr schade gewesen“, erklärte er. „Außerdem dachte ich, dass sich die Investition langfristig vielleicht eher tragen lässt, wenn ich das Haus umbaue und vermiete.“
Obwohl Wetzstein bereits Erfahrung mit sowohl dem Förderprogramm als auch einem Umbau hatte, nahm er zuerst die Beratung durch die Stadt Marburg in Anspruch, bevor er überhaupt über einen Kauf des Grundstücks ernsthaft nachdachte. Den Zuschuss hatte er bereits für den Umbau des ehemaligen Sparkassengebäudes in Schröck zu Wohnzwecken genutzt.
„Mir war es wichtig, mich zuerst von Expert*innen beraten zu lassen, ob das, was ich mir denke, überhaupt umsetzbar ist, bevor ich in etwas investiere, was am Ende gar nicht aufgeht“, erklärte Wetzstein. „Da ist es wichtig, auf die Expertise anderer zu vertrauen, bevor man sich in einer Idee verrennt und gegebenenfalls sich selbst finanziell schadet.“
Also nahm er Anfang 2019 Gespräche mit der Stadt Marburg auf, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms auch die Kosten für eine baufachliche Beratung durch eines der vier Büros aus einem ausgewählten Architektenpool übernimmt. Gemeinsam mit dem Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz, der Kreisentwicklung des Landkreises Marburg-Biedenkopf und einem Architekturbüro ging es in die intensive Planung, die ein Jahr in Anspruch nahm.
„Die Kommunikation mit der Stadt und dem Landkreis war dabei immer reibungslos“, betonte Wetzstein. „Da kann ich nichts sagen. Ich habe mich immer gut beraten gefühlt, es war immer jemand für mich ansprechbar.“
Mitte 2019 hatte Wetzstein die Hofanlage, die im 19. Jahrhundert erbaut wurde, schließlich erworben. Januar 2020 ging es dann mit Rückbaumaßnahmen los. Sie waren notwendig, um die Schäden zu sichten und eine Kostenaufstellung anzufertigen, die er im März einreichte.
„Für die Planung wie auch den Genehmigungsprozess sollte immer genügend Zeit eingerechnet werden“, erläuterte Wetzstein. Als im April alle Bescheide eingetroffen waren, ging es mit dem Umbau los.
Da es vorher keine richtigen Sanitäranlagen wie beispielsweise eine Toilette im alten Bauernhaus gab, installierten die Handwerker die Elektronik-,
Wasser- und Heizungsleitungen komplett neu. Die Tapeten und der Teppichboden wurden entfernt, alte Farbe abgeschliffen, Gefache abgeklopft und fachgerecht neu aufgebaut. Der Originalholzboden ließ sich nicht mehr für eine Vermietung geeignet aufbereiten, sodass er zwar teilweise erhalten blieb, jedoch Parkettboden darüber verlegt wurde.
„Es passierte so viel und so viel gleichzeitig. Ich weiß noch, dass allein um innen alle Wände und Decken zu begradigen, es insgesamt 30 Tonnen Lehm benötigt hat.“
Dann folgten Dämmung, Holzträgerplatten, Kalkputz sowie neue Fenster. Der Umbau war im Dezember 2021 abgeschlossen. Seitdem teilt sich das Gebäude in eine Erdgeschosswohnung und eine zweite Maisonette-Wohnung, die sich über das Ober- und Dachgeschoss erstreckt.
Im Januar 2022 zogen dann auch die ersten Mieterinnen und Mieter ein. In dem alten Bauernhaus gibt es auch ein paar Besonderheiten. So befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes noch ein Originalgefach.
Durch ein Sichtfenster in der Gibelverschalung aus Lärchenholz kann es betrachtet werden. Des Weiteren ist ein Stück der Originalwandgestaltung im ehemaligen Wohnzimmer im Obergeschoss ebenso wie das Treppenhaus erhalten.
Die Handwerker bereiteten es fachgerecht und originalgetreu auf. Das Treppenhaus dient vor allem der Veranschaulichung, sodass es die unterschiedlichen Etagen, die nun in zwei Wohnungen unterteilt sind, nicht länger miteinander verbindet.
In der oberen Wohnung, die sich vom Obergeschoss bis ins Dachgeschoss erstreckt, dient die Treppe wiederum immer noch ihrem ursprünglichen Zweck. Um für mehr Sicherheit zu sorgen, wurde an die Treppe noch ein Geländer angebracht.
Zum Schluss empfahl Wetzstein noch, die Planung nicht zu kurz kommen zu lassen, den Spaß an der Sache zu entdecken und im Zweifel: „Immer einen Schritt nach dem anderen zu machen. Wenn es mal nicht so läuft, sollte man ganz in Ruhe überlegen, denn dann findet sich immer eine Lösung, die am Ende passt.“
Hinter der Abkürzung „IKEK“ steckt eine ganze Menge. Sie steht für „Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept“. Dabei geht es im das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen darum, (Bau-)Maßnahmen in den Ortskernen zu fördern, die zum Erhalt oder zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
Solche Maßnahmen umfassen beispielsweise die Modernisierung der Bürgerhäuser, den Bau von Mehrgenerationenplätzen, die Umgestaltung von Grün- und Freiflächen oder Angebote verschiedener Workshops und Aktionen. Zudem können alle, die ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Hofanlage im Ortskern und ausgewiesenen Fördergebiet in einem der 15 Marburger Außenstadtteile besitzen, Anträge auf Zuschüsse zu Sanierungen, Um- oder Neubauten stellen. Bei einer Förderquote von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten, können Antragstellende pro Objekt bis zu 45.000 Euro – für Kulturdenkmäler maximal 60.000 Euro – erhalten.
Förderanträge können noch bis Ende 2023 gestellt werden. Weitere Informationen gibt es bei Rose Michelsen vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz der Universitätsstadt Marburg unter 06421/201-1625 oder per Mail an rose.michelsen@marburg-stadt.de.

* pm: Stadt Marburg

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