Eine eigene Sicherheit: RP gibt Tipps zur Weihnachtsbeleuchtung

Verbraucherschutz-Experten des Regierungspräsidiums Gießen (RP) geben Tipps für Kauf und Betrieb von Weihnachtsbeleuchtung. Auch wenn sie 2022 weniger ist als sonst, sollte sie sicher sein.
Wegen der Energieknappheit und der gestiegenen Strompreise werden in der Vorweihnachtszeit sicherlich weniger Lichterketten leuchten. Aber ganz dunkel ist und bleibt es nicht. Daher ist es weiter wichtig, bei jeder zum Einsatz kommenden Beleuchtung darauf zu achten, dass deren Betrieb auch sicher ist. „Die elektrische Beleuchtung, egal ob im Haus oder im Freien, kann zur Gefahr werden“, betonte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Sie gaben am Mittwoch (23. November) Tipps zum Thema.
Sowohl bei der Neuanschaffung von Lichterketten, als auch bei der Verwendung älterer Modelle aus den Vorjahren gibt es einiges zu beachten. Generell ist eine moderne LED-Beleuchtung aufgrund der geringeren Spannung sicherer und stromsparender. Außerdem kann sie häufig mit Batterien, Akkus oder auch mit kleinen Solarzellen betrieben werden.
„Damit es Lichterglanz ohne böse Überraschungen gibt, muss beim Kauf der Beleuchtung immer die Sicherheit im Vordergrund stehen“, erläuterte Michael Axmann. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Lichterkette das erforderliche „CE“-Zeichen aufweist. Empfehlenswert ist außerdem, dass es mit einem „GS“-Prüfzeichen gekennzeichnet ist.
„Kaufen Sie keine Lichterketten mit dünner oder brüchiger Isolierung oder erkennbar fehlerhaften Fassungen und Anschlüssen“, lautet der Rat des Experten. Bei alten und unter Umständen defekten Kabeln und Lampenfassungen gilt: grundsätzlich ausrangieren!
Erhöhte Vorsicht sei ausdrücklich beim Kauf von Produkten im Billigpreissegment – insbesondere aus fernöstlichen Ländern – oder bei nicht seriös erscheinenden Verkäufern geboten. Kunden müssen auf Angaben zu Strom, Spannung und Leistung achten. „Ist die Verpackung unzureichend und die Aufschrift unleserlich, sollten Verbraucher besser vom Kauf absehen“, riet Stefan Wingenbach.
Im Außenbereich seien besondere Dinge zu beachten. Leuchtartikel, die im Freien benutzt werden, müssen samt Trafo speziell für den Außenbereich geeignet und damit spritzwassergeschützt sein. Das stehe in der Regel auf der Packung, aber auf jeden Fall in der Bedienungsanleitung, erklärte Wingenbach.
Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollte die „GS“-Kennzeichnung bei der Kaufentscheidung eine maßgebliche Rolle spielen. „Das Zeichen steht für Geprüfte Sicherheit und bedeutet, dass der Hersteller das Produkt freiwillig einer sicherheitstechnischen Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitute unterzogen hat“, erklärte Axmann.
„Trotzdem sollte der Verbraucher darauf achten, dass das GS-Zeichen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, da es gerne dilettantisch gefälscht wird“, ergänzte Maximilian Baier. Im Produktsicherheitsgesetz sind nicht nur die Form der Schrift und die Dicke der Umrandung bestimmt, sondern auch wo das Logo der Prüfstelle anzubringen ist (Id-Zeichen).
Bei Lichterketten und anderen Leuchtkörpern, die an das Stromnetz angeschlossen werden, raten die Experten generell, auf Produkte mit Trafo zurückzugreifen. Denn sie sorgt dafür, dass die lebensgefährliche Steckdosenspannung auf eine niedrigere, ungefährliche Spannung reduziert wird. 100-prozentige Sicherheit gibt es selbst hier aber nicht.
„Selbstverständlich kann sich ein defekter Trafo soweit erhitzen, dass er anfängt zu brennen oder aber nahestehende Gegenstände in Brand setzt“, weiß Baier. Auch deshalb rät er, Lichterketten immer in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier oder Stoff anzubringen. Wer – zumindest in Bezug auf die Weihnachtsbeleuchtung – gerade über Nacht –
auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Stecker ziehen. „Allerdings gibt es noch genug andere Geräte, die über Nacht am Netz bleiben“, gab Wingenbach zu bedenken. „Umso wichtiger ist es daher, ganz unabhängig von der Weihnachtsbeleuchtung, dass in jeder Wohnung und jedem Haus ausreichend Rauchmelder vorhanden sind, die im Ernstfall rechtzeitig Alarm schlagen und Leben retten.“

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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