Knete für Kinder: Verbesserte Regelung beim Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Eltern von Kindern bis 17 Jahren können seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss auch über das zwölfte Lebensjahr und eine Bezugsdauer von 72 Monaten hinaus beantragen. Mit einer Gesetzesänderung haben Bundestag und Bundesrat die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss ausgeweitet.
Anträge auf Unterhaltsvorschuss können in Marburg beim Jugendamt bis September auch rückwirkend für den Juli gestellt werden. Die Unterhaltsvorschussleistung wird dann gezahlt, wenn der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Mit der neuen Regelung wird die bisherige Altersgrenze aufgehoben. Ab sofort haben auch 12- bis 17-Jährige einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie selber nicht auf Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen sind oder der sie alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto monatlich erwirtschaftet.
In der Universitätsstadt Marburg nimmt die Unterhaltsvorschussstelle des Fachdiensts Zentrale Jugendhilfedienste (Jugendamt) in der Friedrichstraße 36 während der Sprechzeiten montags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 06421/201-1263 Anträge entgegen. Antragsformulare finden Interessierte auch unter der Rubrik „Dienstleistungen“ auf der Internetseite www.marburg.de.

* pm: Stadt Marburg

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