Aufklärungsaktion: RP weist auf Anmeldepflicht für strahlende Geräte hin
Das Regierungspräsidium Gießen weist auf die Anzeigepflicht für NiSV-Geräte hin. Das sind Geräte in Kosmetikstudios, ästhetischen Praxen oder Beauty-Salons.
die Online-Zeitung für Marburg
Das Regierungspräsidium Gießen weist auf die Anzeigepflicht für NiSV-Geräte hin. Das sind Geräte in Kosmetikstudios, ästhetischen Praxen oder Beauty-Salons.