Ein PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt verpflichtend. Darauf hat das Gesundheitsamt am Dienstag (26. April) hingewiesen.
Nach einem positiven offiziellen Antigen-Schnelltest oder Selbsttest sind betroffene Personen auch weiterhin verpflichtet, anschließend unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Erst dann gilt eine Corona-Infektion als bestätigt. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises hin.
Die Absonderung – die auch bereits nach einem positiven Antigen-Schnelltest erforderlich ist – wird für die Dauer des PCR-Tests ausgesetzt. Grundlage dieser Regelung ist die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen.
Anbieter von PCR-Tests sind beispielsweise Testzentren sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Weitere Informationen zum Thema Corona-Test gibt es auf der Homepage des Kreises auf www.lkmb.de/testen.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf