Die Landratswahl findet am Sonntag (15. Mai) statt. Nach dem Tod der Amtsinhaberin hat der Kreistag den Wahltermin in einer Sondersitzung festgelegt.
Die Wahl eines neuen Landrats oder einer neuen Landrätin im Kreis Marburg-Biedenkopf findet am Sonntag (15. Mai) statt. Das hat der Kreistag in einer Sondersitzung am Freitag (11. Februar) in Stadtallendorf beschlossen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so findet sie zwei Wochen später am Sonntag (29. Mai) statt.
Die Neuwahl ist nach dem Tod von Landrätin Kirsten Fründt am Mittwoch (19. Januar) erforderlich. Die Neuwahl muss – den gesetzlichen Vorgaben folgend – spätestens vier Monate nach dem Ableben der bisherigen Amtsinhaberin erfolgen.
Der Kreistag musste zur Festlegung des Wahltermins zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um auch hier gesetzliche Fristen einzuhalten, da der Wahlleiter den Wahltag und den Tag für eine eventuelle Stichwahl spätestens am 90. Tag vor den Wahl öffentlich bekannt machen muss. Die nächste reguläre Sitzung des Kreistags am freitag (25. Februar) wäre dafür nicht ausreichend gewesen.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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