Wie gewusst: 75 Corona-Neuinfektionen an einem Tag

75 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages machen die Kontaktdatenerfassung in Alten- und Pflegeheimen zwingend notwendig. Inzwischen liegen 23 Corona-Infizierte im Krankenhaus.
Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen weist das Kreis-Gesundheitsamt noch einmal darauf hin, insbesondere in Alten-und Pflegeheimen auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln und der Maskenpflicht zu achten. Für Alten-
und Pflegeheime gilt, dass diese Einrichtungen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen müssen.
Für Besucherinnen und Besucher gilt die Verpflichtung zu einem aktuellen Negativnachweis. Sie müssen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet worden sein sowie eine medizinische Maske – eine OP-Maske oder eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder Vergleichbares – tragen.
Mit dem Beachten dieser Regeln können die Besucherinnen Besucher maßgeblich dazu beitragen, besonders vulnerable Menschen zu schützen. Gerade bei ihnen besteht ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer Corona-Infektion.
Darüber hinaus ist nach der Schutzverordnung jede Einrichtung dazu verpflichtet, über ein eigenes Besuchskonzept zu verfügen. Neben der Verpflichtung, die Maßgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Landesschutzkonzepts darin aufzunehmen, sind über das Hausrecht auch noch strengere oder ergänzende Regelungen möglich.
Zudem weist das Gesundheitsamt auf das pandemiegerechte Verhalten hin, das in der Verordnung des Landes geregelt ist. Demnach ist jede Person dazu angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht geboten.
Das Gesundheitsamt ist bei der Pandemiebekämpfung auch weiterhin auf die Mithilfe und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Neben der Impfung als wichtigstes Werkzeug bleiben die Einhaltung der gängigen Hygiene-Regeln sowie die Kontaktdatenerfassung – sofern erforderlich –
wichtige Maßnahmen, um sich und andere zu schützen. Dabei ist insbesondere die sogenannte „AHAL-Regel“ wichtig: Einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen zu beachten, alltäglich Masken zu tragen, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können, sowie regelmäßig zu lüften, bleibt auch mit einem vollständigen Impfschutz wichtig.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 75 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen lag am Donnerstag (18. November) bei 13.650.
23 Patientinnen und Patienten wurden am Donnerstag stationär im Krankenhaus behandelt. Das ist eine Person mehr als am Vortag. Weiterhin benötigen sechs Infizierte eine intensivmedizinische Betreuung.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt unverändert bei 296. Die Zahl der „Genesenen“ hat sich um 43 auf 12.754 erhöht.
Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreutuen am Donnerstag im Landkreis insgesamt 600 aktive Fälle von Covid 19. In der Universitätsstadt Marburg ist die Zahl der aktiven Corona-Infektionen seit dem Vortag von 149 auf 160 gestiegen.
Die aktiven Fälle im Landkreis Marburg-Biedenkopf verteilen sich auf die Altersgruppe bis fünf Jahre mit 35 Fällen, sechs bis neun mit 42 Infizierten, zehn bis 19 mit 88 Fällen, auf die Altersgruppe 20 bis 29 mit 100 Betroffenen und auf die Altersgruppe 30 bis 39 mit 89 Fällen. Auf die Altersgruppe 40 bis 49 entfallen 67, auf die Altersgruppe 50 bis 59 Jahre 82, auf die Altersgruppe 60 bis 69 Jahre 45 und auf die Altersgruppe 70 bis 79 Jahre 29 Fälle. Die Altersgruppe 80 bis 89 ist mit 21 und die Altersgruppe 90 bis 99 mit zwei Infizierten vertreten.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf lag am Donnerstag (18. November) bei 118,7. Sie hatte am Mittwoch (17. November) noch bei 133,8 gelegen. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt bei 4,8 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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