Private Erfassung: Nächste Volkszählung im Mai 2022

Eine bundesweite Volkszählung soll 2022 stattfinden. Stadt und Landkreis befragen ihre Bürgerinnen und Bürger für den Zensus 2022.
Wie viele Menschen leben im Landkreis Marburg-Biedenkopf? Gibt es genügend Wohnraum für alle? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Altenheime?
Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder der „Zensus“ statt. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Volkszählung.
Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Wie in allen Städten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet die Statistik dahinter, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden und gerade nicht der Einzelfall im Fokus liegt. Dabei werten die Statistikerinnen und Statistiker die Daten ausschließlich anonymisiert aus.
Ziel und Zweck des Zensus ist, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Voraussichtlich Ende 2023 liegen die Ergebnisse des Zensus vor.
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 in der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf ist eine Erhebungsstelle für alle Kommunen des Landkreises außer der Stadt Marburg eingerichtet worden. Die Stadt Marburg verfügt aufgrund ihrer Größe über eine gesonderte Erhebungsstelle. Die Erhebungsstelle kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern.
Diese Menschen sind die sogenannten „Erhebungsbeauftragten“. Die Erhebungsstelle stellt die Qualität der Erhebungen und die Einhaltung des Datenschutzes fortlaufend sicher, beteuert der Landkreis.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch.
Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl.
Ursprünglich sollte der anstehende Zensus zehn Jahre nach dem Zensus 2011 im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er auf 2022 verschoben.
Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, befragen die Interviewenden nicht jede Einwohnerin oder jeden Einwohner einzeln – im Gegenteil muss die Mehrheit der Bevölkerung selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus zum Einsatz kommt und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen daher nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil.
Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online-Befragung.
Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein Interviewerinnen- oder Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime wie Studierendenwohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheime sowie Kinder- und Jugendheime. An diesen Anschriften werden Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, oft zu ungenau sind. Die Einrichtungsleitungen stellen dabei die Auskünfte bereit, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst befragt werden.
Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, schreibt das Hessische Statistische Landesamt die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch an und bittet sie, über einen Online-Fragenbogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 sind auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de abrufbar. Außerdem stehen die jeweiligen Erhebungsstellen bei Fragen zur Verfügung. Die Erhebungsstelle des Landkreises ist zuständig für alle Kommunen außer der Universitätsstadt Marburg.
Erreichbar ist sie per Mail an zensus@marburg-biedenkopf.de oder telefonisch unter 06421/405-1942 oder 06421/405-1941. Die Erhebungsstelle der Stadt Marburg kann unter zensus@marburg-stadt.de oder unter 06421/201-2064 (Herr Wolf) oder 06421 201-2065 (Herr Ackermann) kontaktiert werden.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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