Erneute Warnung: Bäume wegen Eichenprozessionsspinner meiden

Vor dem Eichenprozessionsspinner warnt die Stadt Marburg. Die Raupenhaare sind gefährlich.
Im Stadtgebiet haben Eichenprozessionsspinner vermehrt Eichen befallen. Das teilt der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe der Universitätsstadt Marburg mit.
Auf einen Befall weisen zum einen Gespinstnester hin, die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllt sind. Sie hängen ausschließlich am Stamm und in Astgabelungen. Zum anderen sind die Raupen daran zu erkennen, dass sie sich prozessionsähnlich fortbewegen, um in der Baumkrone Blätter zu fressen und von dort zur Gespinstbildung zurückzukehren.
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) kommt an fast allen Eichen-Arten vor. Befallen sind meistens freistehende, ältere Bäume, aber auch jüngere können betroffen sein. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre verteilt sich der Befall auf das gesamte Stadtgebiet. Die sehr feinen Brennhaare der Raupen können sich nach jeder Häutung leicht aus den Gespinsten lösen und dadurch im Unterholz sowie im Bodenbewuchs vorhanden sein.
Die Raupenhaare stellen bei Körperkontakt eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge in Verbindung mit punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen. Das Einatmen der Haare führt zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut.
Bronchitis, schmerzhafter Husten und Asthmabeschwerden können in der Folge auftreten. Weitere Begleiterscheinungen können in Einzelfällen Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung sein. Bei überempfindlichen Personen sind allergische Schockreaktionen nicht auszuschließen.
Der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe rät deshalb zu Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall: Man sollte grundsätzlich die Befallsstelle meiden, Raupen und Gespinste nicht berühren, empfindliche Hautbereiche – zum Beispiel Nacken, Hals und Unterarme – schützen und auf Baumpflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind. Bei Auftreten von allergischen Symptomen sollte man den behandelnden Arzt oder Hautarzt aufsuchen, nach Kontakt mit Raupenhaaren die Kleidund sofort wechseln und ein Duschbad mit Haarreinigung vornehmen sowie die Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen.
Vorrangig wird eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort durchgeführt, wo Menschen – insbesondere Kinder – durch die Gifthaare gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes nicht möglich oder sinnvoll ist. Zuständig für die Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände ist die Kommune; bei Privatgrundstücken sind es die Eigentümerinnen oder Eigentümer. Privatpersonen sollten nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen, sondern das Absaugen der Nester anerkannten Fachbetrieben überlassen.
Mitarbeitende des Fachdiensts Stadtgrün und Friedhöfe bitten, einen erkannten Befall im Stadtgebiet entweder telefonisch unter 06421/201-1759 oder per E-Mail an gruenflaechen@marburg-stadt.de zu melden. Der Fachdienst wird dann die Beseitigung der Nester an öffentlichen Standorten einleiten und Privatgrundstückbesitzer*innen Kontaktdaten zu Fachbetrieben vermitteln. Außerhalb des Stadtgebiets sollte die jeweils zuständige Kommune oder das Landratsamt verständigt werden.
Abschließend gab die Stadt den Hinweis, dass nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen ein Ansteigen der Befallszahlen nicht zu verhindern sein wird. Von der Stadt könne keine vollständige Bekämpfung beziehungsweise Absperrung in allen Fällen erwartet werden. Der EPS-Befall gehöre zu den naturgegebenen Gefahren, mit denen der Mensch in angemessener Eigenverantwortung lernen muss, ein Stück weit umzugehen.

* pm: Stadt Marburg

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