Erklärungen: Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten

Die Maskenpflicht beim Einkaufen gilt nicht nur in Läden und Geschäften, sondern auch auf den Wochenmärkten. Darauf weist die Stadt Marburg aus aktuellem Anlass hin.
Zahlreiche Anfragen beim Ordnungsamt haben gezeigt, dass es offenbar Unsicherheiten in der Bevölkerung gibt, wo genau die Maskenpflicht gilt. Das Ordnungsamt stellt klar: Wochenmärkte bilden keine Ausnahme, auch dort müssen Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase getragen werden.
Zusätzlich bleiben die Abstands- und Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft: Man sollte mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten und sich nur für die Dauer der Einkäufe auf dem Markt aufhalten. Die Stadt Marburg appelliert an die Bürgerschaft, diese Vorgaben zu befolgen, damit die Wochenmärkte weiterhin geöffnet bleiben können.

* pm: Polizei Marburg

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