Verabredung: Kreis bezuschusst Pflanzungen auf Streuobstwiesen

Ein Projekt des Kreises leistet einen Beitrag zum Erhalt von Obstbäumen. Bürger können eine finanzielle Förderung für „Streuobst-Schätze“ beantragen.
Herbstzeit ist Pflanzzeit: Mit dem Projekt „Streuobst-Schätze Marburg-Biedenkopf“ will die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bestehende Streuobstwiesen langfristig erhalten. Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise bei der Nachpflanzung von Obstbäumen in Streuobstbeständen finanzielle Unterstützung erhalten. Derzeit steht in diesem Rahmen noch Fördergeld von rund 16.000 Euro zur Verfügung. Alle Informationen zum Förderantrag und zu den Voraussetzungen gibt es online auf www.marburg-biedenkopf.de/streuobst.
„Besonders alte Streuobstwiesen bieten mit ihren Obstblüten, ihrem Blattwerk, kleinen Spalten unter der Baumrinde und mit ihren Astlöchern vielfältige Strukturen“, erläuterte Katharina Franziska Hof von der Unteren Naturschutzbehörde. „Tiere wie Insekten, Vögel und Kleinsäuger nehmen diese gerne als Lebensräume in Anspruch. Streuobstwiesen zu erhalten, ist deshalb ein wichtiger Beitrag für die Artenvielfalt. Genau da setzen wir mit unserem Förderprojekt an.“
So kommen auf Streuobstwiesen mehr als 5.000 unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten vor. Auch die darunterliegende Wiesenfläche ist von großer Bedeutung als Lebensraum, wenn sie schonend bewirtschaftet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer, Naturschutzvereine sowie Nutzerinnen und Nutzer mit langjährigen Pachtverträgen – mindestens 30 Jahre – mit geeigneten Streuobstflächen innerhalb des Landkreises können eine Förderung beantragen.
Dafür muss vorab ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden, Das findet sich auf der Homepage des Kreises. Förderfähig sind Nachpflanzungen von Hochstamm-Streuobstbäumen in bestehenden, schonend bewirtschafteten Streuobstbeständen und Obstbaumalleen – insofern sie nicht bereits durch öffentliche Mittel bezuschusst wurden. Auch wenn Nachpflanzungen wegen einer rechtlichen Verpflichtung – zum Beispiel als Ausgleichsmaßnahme – anzulegen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Ein förderfähiger Streuobstbestand besteht aus einer Anzahl von mindestens zehn zusammenstehenden Hochstämmen im Abstand von zehn Metern zueinander. Oder er hat alternativ eine Mindestgröße von 1.000 Quadratmetern in einer Bestandsdichte von maximal 100 Bäumen pro Hektar. Eine Obstbaumallee besteht aus mindestens zehn Hochstammobstbäumen, die auf einer Länge von mindestens 100 Metern im Außenbereich stehen. Hochstämmige Obstbäume haben grundsätzlich einen Kronenansatz in mindestens 180 Zentimetern Stammhöhe. Eine Ausnahme stellen Speierling und Walnuss dar, denn deren Krone setzt bereits in einer Höhe von mindestens 120 Zentimetern des Stammes an.
Neben der Größe der Anpflanzungen ist auch die jeweilige Art und Sorte entscheidend: Gefördert werden können die Pflanzungen von alten, aber auch klimaangepassten neuen Kern- und Steinobstsorten von Apfelbäumen, Birnbäumen und Kirschbäumen. Auch Speierling, Walnuss und Esskastanie können gefördert werden. Dabei ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Euro pro Hochstamm-Obstbaum möglich.
Darüber hinaus können auch die Kosten für Pflanzmaterialien und die Anbringung von Nisthilfen an geeigneten Stellen bezuschusst werden. Im Sinne der Erhaltung alter Obstbäume und der abgestimmten Pflege von Neuanpflanzungen lassen sich auch Fördermittel für einen fachgerechten Wiederherstellungsschnitt der Obstbäume durch eine Fachfirma beantragen. Weiterführende Informationen zu den hierfür möglichen Förderbeträgen finden sich ebenfalls auf der Homepage des Kreises. Wer an der Nachpflanzung von Obstbäumen interessiert ist, kann sich bei Fragen oder auch für Tipps an die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde wenden.
„Weil die Bedeutung der Streuobstwiesen als Lebensraum für die Tier- und Umwelt so hoch ist, ist er nach dem Naturschutzrecht gesetzlich geschützt“, erklärte Hof. „Doch trotz dieses besonderen Stellenwertes haben sich die Streuobstbestände in den vergangenen 75 Jahren in Deutschland um etwa 80 Prozent verringert.“
Das liege neben dem Klimawandel und steigendem Flächenverbrauch auch daran, dass die Nutzung oder auch Pflege von Streuobstwiesen und -reihen aufgegeben wird und Bäume somit überaltern und schließlich zusammenbrechen.
„Hiermit unmittelbar verbunden ist der Verlust geeigneter Lebensräume für Blütenpflanzen, Schmetterlinge, Pilze, Singvögel und weitere Arten, die Teil der hier vorkommenden vielfältigen Lebensgemeinschaften sind“, machte die Biologin deutlich.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, habe die Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2024 ein eigenes Förderprojekt gestartet, mit dem die Nachpflanzung von Obstbäumen auf vorhandenen Streuobstflächen bezuschusst wird. „Wenn Bürgerinnen und Bürger neue Obstbäume anpflanzen, hält neues Leben auf den Wiesenflächen und Äckern Einzug“, erläuterte Hof. „Bei der richtigen Bewirtschaftung und Pflege können so kleine, artenreiche Hotspots entstehen“
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des sogenannten „naturschutzrechtlichen Ersatzgelds“. Solche Ersatzzahlungen werden von der Unteren Naturschutzbehörde eingenommen, wenn Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft, wie sie im Rahmen von Bautätigkeiten entstehen können, nicht durch geeignete Naturschutzmaßnahmen oder Ökopunkte ausgeglichen werden können. Die Zahlungen werden durch das Land Hessen verwaltet und können von der Unteren Naturschutzbehörde für Projekte zur Aufwertung von Natur und Landschaft verwendet werden.
Die im Rahmen der Antragstellung benötigten Formulare sowie weitere Informationen finden sich unter www.marburg-biedenkopf.de/streuobst. Bei Fragen oder für eine Abstimmung der Maßnahmen sind die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an Naturschutz@marburg-biedenkopf.de erreichbar.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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