Dämliches Duo: Zu zweit auf dem E-Scooter erwischt

Umfangreiche Kontrollen von E-Scootern hat die Polizei Mitte August auch in Marburg durchgeführt. Dabei hat sie Verstöße geahndet und aufgeklärt.
Die Mobilität ändert sich, die Anzahl der E-Scooter im Straßenverkehr nimmt zu. Damit steigen auch die Unfallzahlen.
Das Polizeipräsidium Mittelhessen führte im Rahmen einer Aktionswoche umfangreiche Kontrollen in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich durch. Im Lahn-Dill-Kreis, dem Wetteraukreis sowie den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf nahmen Einsatzkräfte über die gesamte Woche verstärkt E-Roller und die jeweiligen Fahrerinnen und Fahrer unter die Lupe. Die Kontrollen fanden dabei insbesondere in innerstädtischen Bereichen sowie dem Umfeld von Schulen statt.
Die Kontrollierenden stoppten insgesamt 342 E-Roller. Die Zweiräder wurden dabei in Hinsicht auf eine ordnungsgemäße Zulassung, den technischen Zustand und mögliche Manipulationen überprüft. Nicht nur die Verkehrstüchtigkeit der Person auf den Rollern, sondern auch deren Alter stand ebenso im Fokus.
Die gängigsten Verstöße waren die verbotene Beförderung weiterer Personen, die Handynutzung, mangelnder Versicherungsschutz und das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen. Die Fahrt von zehn Kindern – jeweils unter 14 Jahren – wurde altersbedingt vor Ort beendet. Ihre Eltern wurden verständigt und die Roller bis zur Abholung sichergestellt.
Auch mussten zwei Personen mit zur Dienststelle. Dort führte ein Arzt Blutentnahmen durch, da sich bei den Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit jeweils der Verdacht eines Drogenkonsums ergeben hatte. Das stellt jeweils ebenso wie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar.
Die Bilanz insgesamt waren 19 Strafanzeigen. Ferner leiteten die Beamten 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Über 1.200 Euro Verwarngeld wurden bei der Ahndung geringer Verstöße direkt vor Ort erhoben.
Mindestens genauso wichtig waren allerdings die vielen Gespräche, die die Einsatzkräfte mit den Kontrollierten führten. So klärten sie an Ort und Stelle über die Gefahren auf und appellierten, die Regeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr walten zu lassen. E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden.
Das Mindestalter dazu beträgt 14 Jahre. Grundsätzlich darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit.
E-Scooter dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht.
Manche Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ zum Kauf angeboten. Doch auch sie unterliegen den selben Regeln. Somit gelten keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.
Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Polizeisprecher Pierre Gath findet den Helm zwar „schlecht für die Frisur, gut für den Kopf.“. Was fürs Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist „Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf“
Außerdem riet er: „Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen! Achtet auf rote Ampeln!“
Weiterhin empfahl er: „Nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy! Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen!“
Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung unter www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-strassenverkehr/e-scooter-im-ueberblick.

* pm: Polizei Marburg

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