Trichinen sind bei einem Wildschwein im Landkreis nachgewiesen worden. Das gesetzliche Kontrollsystem zum Verbraucherschutz zeigt also Wirkung.
Die Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat bei der amtlich vorgeschriebenen Untersuchung eines erlegten Wildschweins Trichinen nachgewiesen. Sowohl das Hessische Landeslabor als auch das Nationale Referenzlabor für Trichinen am Bundesinstitut für Risikobewertung haben –
unabhängig voneinander – den Befall mit dem Parasiten Trichinella pseudospiralis bestätigt. Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die vor allem bei fleischfressenden oder allesfressenden Wildtieren vorkommen.
Diese Parasiten können sich über Zwischenwirte wie beispielsweise Mäuse verbreiten. Ein Befall von Hausschweinen ist in Deutschland aufgrund der Haltungsbedingungen und der gesetzlichen Überwachung äußerst selten. Bei Wildtieren wie Wildschweinen, Füchsen, Wölfen, Bären und Waschbären kann ein Trichinenbefall hingegen auftreten.
Die Infektion mit Trichinen heißt „Trichinellose“. Das ist eine „Zoonose“. So nennen die Fachleute eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit.
Menschen können sich durch den Verzehr von rohem oder nicht ausreichend erhitztem Fleisch infizierter Tiere anstecken. Die Erkrankung kann unter anderem Fieber, Bauchbeschwerden und Muskelschmerzen verursachen. Wie schwer sie verläuft, hängt insbesondere von der aufgenommenen Anzahl der Parasiten ab. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund weist die Veterinärbehörde auf die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung hin: Fleisch von Wildschweinen und Hausschweinen, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, muss vor der Abgabe oder dem Verkauf amtlich auf Trichinen untersucht werden. Die Weitergabe oder der Verkauf von Fleisch ohne vorherige Trichinenuntersuchung ist gesetzlich verboten. Durch diese verpflichtenden Kontrollen wird sichergestellt, dass trichinenhaltiges Fleisch nicht in den Verkehr gelangt.
Bei Wildschweinen entnehmen Jägerinnen und Jäger die erforderlichen Proben und reichen sie zur amtlichen Untersuchung ein; sie werden dafür besonders geschult. Bei Hausschweinen erfolgt die Trichinenuntersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung nach der Schlachtung durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie geschultes Fachpersonal.
Der aktuelle Nachweis gelang im Rahmen einer solchen verpflichtenden Routineuntersuchung bei einem Wildschweinkeiler, der in der Nähe von Rauschenberg erlegt worden war. Das Tier gelangte dadurch nicht in den Verkehr.
Die infektiösen Larven der Trichinen werden durch ausreichendes Erhitzen des Fleisches zuverlässig abgetötet. Dafür muss eine Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius für mindestens eine Minute erreicht werden. Eine Infektion ist ausschließlich durch den Verzehr von trichinenhaltigem Fleisch möglich.
Die Trichinellose kommt weltweit vor und ist unabhängig von klimatischen Bedingungen verbreitet. In Deutschland ist sie aufgrund der verpflichtenden Trichinenuntersuchung heute eine seltene Erkrankung. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind – auch rückblickend auf die vergangenen Jahre –
keine Erkrankungen von Menschen oder Infektionen bei Tieren bekannt geworden. „Der aktuelle Nachweis zeigt jedoch, wie wichtig die konsequente Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist und dass dieses Kontrollsystem zuverlässig funktioniert“, betonte Amtstierarzt Dirk Behnke von der Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf