Jana Trommer will nicht zahlen. Aber die Marburger Psychologin will sich wieder setzen.
Ihre nächste „Kunstaktion“ will Jana Trommer am Freitag (10. Juli) von 17.05 bis 17.20 Uhr wieder auf der Gutenbergstraße beim Fußgängerübergang an der Kreuzung mit der Universitätsstraße durchführen. „Damit symbolisiere ich die Störungen durch die Klimakrise und weise auf die Gefahren durch fehlenden Klimaschutz hin“, erklärte Trommer auch diesmal wieder. „Zugleich fordere ich von meiner Regierung, ernsthafte Schutzmaßnahmen durch Klimaschutz zu ergreifen.“
Diesmal jedoch hat Trommer auch noch ein anderes Anliegen: Bis Sonntag (19. Juli) soll Trommer 2.333,20 Euro an die Staatsanwaltschaft Stuttgart zahlen. „Ich habe Angst, dass Ihr sie mir nicht gebt, doch ich brauche recht schnell und konkret Eure Solidarität“, schrieb Trommer am Montag (6. Juli).
Von Ende 2022 bis Herbst 2023 hatte Trommer an 11 radikal gewaltfreien Protesten der „Letzten Generation“ teilgenommen. Alle Proteste wurden oder werden noch wegen Nötigung verfolgt. Für einen Protest am 1. Juli 2023 wurde Trommer nun rechtskräftig wegen versuchter gemeinschaftlicher Nötigung verurteilt. Das Landgericht hat ihre Berufung gegen die Verurteilung und die Strafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro verworfen. Die Revision hat Trommer wegen zu wenig Aussicht auf Erfolg zurückgezogen.
Die Bundesregierung setzt geltendes Recht zum Klimaschutz nicht um und der Staat verfolgt gewaltfreien Protest, der die Umsetzung des geltenden Rechts zum Klimaschutz fordert. „Meine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft endet hier“, schrieb Trommer. „Ich werde keine weitere ungerechte Strafe selbst zahlen.“
Stattdessen forderte die Marburgerin ihre Unterstützerinnen und Unterstützer auf, das Geld für sie zu überweisen: „Bitte, bitte bewerft die Landesoberkasse Baden-Württemberg direkt mit eurem Geld! Bitte, bitte zeigt mir und der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass Klimaaktivismus kein Verbrechen ist und Ihr meine Strafe sozusagen löscht!“
Wenn insgesamt zuviel überwiesen wird, geht der Rest an Seawatch. Falls die Summe von 2.333,20 Euro nicht erreicht wird, werden kostenpflichtige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder die Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.
Lange hatte Trommer geplant, die Strafe im Gefängnis abzusitzen: 30 Tagessätze entsprechen 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Doch die Umstände haben sich geändert.
„Da die Landrichterin meine Wohn-, Einkommens- und Berufsverhältnisse umfassend ausforschen ließ, würde es der Staatsanwaltschaft nun sehr leicht fallen, die Strafe zu pfänden, auch direkt bei meiner Arbeitgeberin, der Diakonie Lahn-Dill“, erläuterte Trommer. „Darum frage ich Dich heute: Hilfst Du mir, die Strafe zu zahlen?“
* pm: Jana Trommer, Marburg