Mehrere Netzpythons: RP informiert zum Welttag des Artenschutzes

Zum „Welttag des Artenschutzes“ am 3. März beraten Artenschützer des RP Gießen rund um das Thema Artenschutz, Melde- und Nachweispflichten. Vor einem Kauf von Schlangen, Skorpionen oder anderen Tieren sollte man sich gründlich informieren.

Die Haltung bestimmter gefährlicher Arten ist in Hessen für Privatpersonen verboten. Unter die „gefährlichen Tiere“ fallen Arten, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können. Dabei handelt es sich oft gleichzeitig um geschützte, exotische Arten wie Schimpansen, Schnappschildkröten, Geierschildkröten, Anakondas, Netzpythons oder verschiedene Skorpione und Spinnen.
„Damit sind wir als Regierungspräsidium gleich doppelt im Thema drin“, sagte Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar. Anlässlich des Welttags des Artenschutzes am Dienstag (3. März) appelliert sie, sich vor der Anschaffung eines Tieres genau zu informieren. Es gibt mehrere wichtige Fragen, die vor einer Anschaffung unbedingt zu klären sind.
Steht das Tier unter Artenschutz und muss es dem Regierungspräsidium gemeldet werden? Ist die Haltung als „gefährliches Tier“ in Hessen womöglich gar verboten? Wie wird das Tier oder werden die Tiere artgerecht gehalten? Was ist an Besonderheiten zu beachten (Futter, tiermedizinische, etc.)?
„Bei Orang-Utans oder Wölfen sollte es den meisten Privatpersonen beispielsweise klar sein, dass sie nicht von jedem gehalten werden dürfen“, betonte Gerrit Oberheidt. „Aber bei gefährlichen Tieren, die zum Beispiel in Terrarien leben, ist es vielen oft nicht bewusst, dass deren Haltung in Hessen verboten sein könnte.“ Beispiele hat der Leiter des zuständigen Artenschutzdezernats in seinem Berufsalltag schon einige erlebt. Die Folge ist, dass die Tiere durch das Regierungspräsidium zunächst sichergestellt und dann in dafür spezialisierte Auffangstationen zur Verwahrung gebracht werden.
So wurden beispielsweise in Mittelhessen in den vergangenen Jahren mehrere Netzpythons sichergestellt. „Das ist für jeden Betroffenen ärgerlich, insbesondere wenn es sich um teure, besondere und/oder liebgewonnene Tiere handelt“, weiß der Experte aus Erfahrung. Hinzu kommt, dass es diesbezüglich keine bundeseinheitliche Regelung gibt: So können Tiere beispielsweise in manchen Bundesländern zwar gekauft, aber nicht in jedem Bundesland gehalten werden. Eine Liste der verbotenen Arten ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/private-haltung-gefaehrlicher-wildtiere zu finden.
„Informieren Sie sich vorab, welches Tier Sie sich ins Haus holen möchten und dürfen“,appellierte Ornizan. „Dedenken Sie dabei: Die Tiere müssen auch langjährig gehändelt werde.“
Die RP-Mitarbeiterin und ihre Kolleginnen und Kollegen beantworten gerne Fragen rund um das Thema Artenschutz, informieren und klären auf. Das Dezernat ist darüber hinaus für das Meldewesen und die Überwachung des Handels mit geschützten Arten zuständig und stellt zudem Vermarktungsbescheinigungen aus. Grundlage allen Handelns ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das die Mindestvorgaben regelt, sowie entsprechende Bundesgesetze und EU-Verordnungen.
Bei Fragen rund um das Thema Artenschutz, Melde- und Nachweispflichten können die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums per E-Mail an internationaler.artenschutz@rpgi.hessen.de kontaktiert werden. Informationen gibt es auch auf der Internetseite rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

Kommentare sind abgeschaltet.