Ausbezahlt: Kampf um Kosten für Blindenhunde

In Marburg als „Stadt der Blinden“ gibt es auch viele Führhunde. Die Krankenkassen wollen nun die bewährte Regelung für deren Nebenkosten kippen.
Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Nur logisch ist also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist.
Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten – beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung – werden auf Antrag erstattet. Der GKV-Spitzenverband plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen.
„Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagte Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) für das Thema „Blindenführhunde“ zuständig ist. Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrags wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist.
„Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betonte Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht locker lassen. „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten“, betonte Möller.

* pm: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Berlin

Kommentare sind abgeschaltet.