Die Stadt Marburg befreit mitgenommene Tierheimhunde für zwei Jahre von der Hundesteuer. Der entsprechende Nachtrag zur Satzung für die Hundesteuer gilt seit Januar 2025.
Wer einem Hund aus dem Tierheim Marburg ein neues Zuhause gibt, wird für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. Auch Therapie-, Dienst- und Jagdhunde können nun neu in der Universitätsstadt steuerfrei gehalten werden. Diese Anpassung der Satzung gilt seit 1. Januar 2025.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg hat einen Nachtrag zur Satzung für die Hundesteuer beschlossen. Die ist seit Jahresbeginn in Kraft. Während sich an der Höhe der Gebühren nichts geändert hat, gibt es vor allen Dingen eine Reihe von Hunden, die mit dem neuen Jahr von der Hundesteuer befreit sind.
So gab es bislang eine Steuerbefreiung für Hunde von „blinden, tauben oder sonst hilflosen Personen“ und für Menschen mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen sowie für Hütehunde. Das hat die Stadt deutlich ausgeweitet und vereinfacht: Mit der veränderten Satzung werden neben Assistenzhunden und Hütehunden auch Therapiehunde, Jagdhunde und Diensthunde von der Steuer befreit – Voraussetzung ist, dass die Besitzer Nachweise für die jeweilig notwendige Ausbildung vorlegen.
Bislang waren Hunde, die aus dem Marburger Tierheim in die Familie aufgenommen wurden, sechs Monate steuerfrei. Für Listenhunde gab es keinerlei Steuerbefreiung. Das hat die Stadt Marburg mit der Neuregelung nun geändert.
Egal, ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht: Wer einen Hund aus dem Tierheim in Marburg aufnimmt, muss für 24 Monate keine Hundesteuer zahlen. „Wenn Menschen sich entscheiden, einen Hund in die Familie aufzunehmen, dann möchten wir einen Anreiz schaffen, dass sie sich für einen Hund aus dem Tierheim entscheiden“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Die Kapazitäten im Tierheim sind begrenzt; so hilft die Steuererleichterung vielleicht auch dem Marburger Tierheim.
„Wer einen Listenhund aufnimmt, sollte von diesem Bonus nicht ausgeschlossen werden“, ergänzte Spies. „Die Vermittlung von diesen Hunden ist ohnehin schon schwieriger.“ Denn das Marburger Tierheim gibt Listenhunde ohnehin nur in ein neues Zuhause, wenn die Halterinnen oder Halter geeignet sind.
„Insgesamt möchten wir mit dem Nachtrag zur Satzung Tierheim-Hunden eine bessere Chance auf ein neues Zuhause geben“, fasste der Oberbürgermeister zusammen. „Und wir möchten Hunde gleichstellen, die für Menschen als Hütehunde, Jagdhunde, Assistenzhunde, Therapiehunde oder auch im offiziellen Dienst bei der Polizei oder der Stadtpolizei arbeiten.“
* pm: Stadt Marburg