Eine Corona-Impfsprechstunde bietet das Gesundheitsamt an. Eine Impfung ist ab Dienstag (15. Oktober) bis Dienstag (17. Dezember)ohne Termin möglich.
Ergänzend zum Impfangebot der Hausärztinnen und Hausärzte bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen: Ab Dienstag (15. Oktober) findet dafür bis Dienstag (17. Dezember) wöchentlich jeweils dienstags von 9 bis 11 Uhr eine offene Impfsprechstunde ohne Terminvergabe im Gesundheitsamt an der Schwanallee statt. Die Impfung ist kostenlos.
Das Gesundheitsamt bietet die Impfungen gemäß der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) an. Dabei kommt der – an die Omikron-Variante JN.1 angepasste – COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer zum Einsatz. Das Gesundheitsamt bittet darum, den Impfausweis mitzubringen.
Auch wenn die Corona-Pandemie vorüber ist, kursiert das Coronavirus wie andere Infektionserreger weiterhin in der Bevölkerung. Um sich zu schützen, bleibt die Corona-Impfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen weiterhin wichtig: Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren – auch Schwangeren – eine Basis-Immunität gegen COVID-19.
Solch eine Basis-Immunität wird durch mindestens drei Kontakte mit dem SARS-CoV-2-Antigen erreicht. Das kann durch Impfung oder Infektion geschehen. Dabei sollten mindestens einer der drei Kontakte als Impfung erfolgt sein.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen wird derzeit von der STIKO keine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. In diesen Altersgruppen verläuft die Krankheit in den meisten Fällen sehr mild, Behandlungen im Krankenhaus kommen selten vor.
Menschen jeden Alters mit einem erhöhten Risiko für schwere Erkrankungen oder einem erhöhten (beruflichen) Infektionsrisiko empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Basis-Immunität sowie jährliche Auffrischimpfungen. Dazu zählen Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit einer Vorerkrankung, durch die sie ein höheres Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Zu diesen Vorerkrankungen gehören chronische Erkrankung der Atmungsorgane wie zum Beispiel Asthma oder chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD), chronische Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, starkes Übergewicht, Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie zum Beispiel chronische neurologische Erkrankungen wie Demenz oder psychiatrische Erkrankungen, Down-Syndrom „Trisomie 21“ und eine angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz) oder relevante Unterdrückung des Immunsystems (Immunsuppression).
Zu den betroffenen Personengruppen gehören ewohnerinnen und Bewohner sowie betreute Personen in Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, die in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern arbeiten. Denn diese Personengruppen sind weiterhin einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Zudem sind auch enge Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährdet. Für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren oder für Schwangere wird eine weitere Auffrischimpfung nicht empfohlen.
Auffrischimpfungen sollten vorzugsweise im Herbst erfolgen. Vorab sollten möglichst der Aufklärungs- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (RKI) ausgefüllt und mitgebracht werden. Die Dokumente lassen sich online unter www.rki.de sowie über den Direktlink www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html herunterladen.
Bei einer akuten Erkrankung sollte die Impfung verschoben werden. Weitere Informationen gibt es online auf www.infektionsschutz.de/coronavirus/ sowie unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf