Die Einwohnerfragestunde gibt es auch im neuen Jahr noch. Das hat der Ältestenrat der Stadt beschlossen.
Seit Sommer 2017 können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg ihre Fragen einreichen. Der Magistrat beantwortet sie in der folgenden Stadtverordnetenversammlung öffentlich. Dazu wird die Sitzung zu Beginn um 16.30 Uhr immer formal für eine halbe Stunde unterbrochen.
Die Probezeit für die Fragestunde wird bis Mai verlängert. Dann wird – im Rahmen des Konzepts zur Bürgerbeteiligung – entschieden, ob es sie weitergeben soll. Bis dahin legt der Fachdienst Bürgerbeteiligung zudem eine Auswertung der Fragestunde vor.
Wer Fragen stellen oder Vorschläge und Anregungen einreichen möchte, tut das schriftlich – möglichst als elektronische Post an einwohnerfragestunde@marburg-stadt.de – im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin. Stichtag ist immer freitags eine Woche vor der Stadtverordnetensitzung bis 12 Uhr.
nicht vergessen sollte man,, die eigene Adresse anzugeben. Fragen, Vorschläge und Anregungen können auch mündlich zur Niederschrift im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin im zweiten Stock des Rathauses eingereicht werden.
Einige Regeln sind zu beachten: Gefragt werden kann zu Beratungsgegenständen der Sitzung der Stadtverordneten oder zu anderen öffentlichen Stadtangelegenheiten. Auch Vorschläge oder Anregungen sind möglich.
Je Einwohner ist eine Frage beziehungsweise ein Vorschlag oder eine Anregung möglich. Fragen dürfen nicht in mehrere Fragen unterteilt werden.
Fragen sind an den Magistrat zu richten. Sie müssen ebenso wie Vorschläge und Anregungen knapp und sachlich formuliert sein. Fragen dürfen sich nicht auf Angelegenheiten oder Sachverhalte beziehen, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind.
Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen nicht beleidigenden Inhalts sein und keine nichtöffentlichen Angelegenheiten betreffen. Fragen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, kann die Stadtverordnetenvorsteherin zurückweisen.
* pm: Stadt Marburg