Gefahr gebannt: Grillverbot auf städtischen Grünflächen

Ein Grillverbot hat die Stadt Marburg erlassen. Es gilt in städtischen Park- und Grünanlagen, dem Stadtwald sowie auf Grillplätzen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und den sich daraus ergebenden Gefahren für Wald- und Wiesenbrände hat die Universitätsstadt Marburg für die städtischen Park- und Grünanlagen, das städtische Waldgebiet und die städtischen Grillplätze Grillen und offenes Feuer verboten. Das Verbot umfasst auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für Wasserpfeifen und ähnliches.
Verboten sind auf den städtischen Flächen zudem jegliche Handlungen, die Brände auslösen können. Dazu gehört auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern, Entsorgen von Asche, Tabakresten und allen weiteren Materialien, die dazu geeignet sind, Feuer zu entfachen.
Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills. Das Verbot ist zunächst bis Freitag (30. Juni) befristet.
Die Stadt Marburg bittet alle um besondere Vorsicht. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen oder Glasscherben sind eine Brandgefahr, da sie wie ein Brennglas wirken. Die Stadt Marburg bittet daher, keine Glasflaschen sowie generell keine brennbaren Gegenstände liegen zu lassen.
Die Stadt weist darauf hin, dass auch auf privaten Grundstücken ein Verzicht auf offenes Feuer sinnvoll ist. Zudem appelliert sie an alle Erholungssuchende sowie Spaziergänger*innen, die Zufahrtswege im Feld und auf Waldwegen frei zu halten, – damit im Ernstfall auch große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste ausreichend Platz zur Durchfahrt haben.

* pm: Stadt Marburg

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