Die „FAMOD-Studie“ hat untersucht, wie sich unterschiedliche Betreuungskonzepte auswirken. Getrennte Eltern fühlen sich demnach mit dem „Wechselmodell“ wohl.
Nach einer Trennung ist die Betreuung gemeinsamer Kinder im Wechsel zwischen den beiden Eltern eine Möglichkeit, die der dauerhaften Betreuung durch nur ein Elternteil – nach dem „Residenzmodell“ – mindestens ebenbürtig ist; das gilt nicht nur für das Wohlergehen der Kinder, sondern auch für die betreuenden Erziehungsberechtigten. Das ergibt eine Studie der Universitäten Marburg und Duisburg-Essen.
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Tobias Helms von der Philipps-Universität und die Soziologin Prof. Dr. Anja Steinbach von der Universität Duisburg-Essen berichten in der „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“ über ihre Ergebnisse. Gehen Eltern getrennte Wege, so müssen sie entscheiden, wo ihr Nachwuchs leben soll: Bleibt er dauerhaft bei einem Elternteil oder mal beim einen, mal bei der anderen?
„In Deutschland ist das Residenzmodell die Regel“, erklärte Mitverfasser Helms. „Trennungskinder leben die meiste Zeit bei einem Elternteil, der andere Elternteil erhält ein Umgangsrecht.“
Ein alternatives Konzept ist das „Wechselmodell“, bei dem sich Mutter und Vater die Betreuung gleichberechtigt teilen. „Die teilweise sehr vehement geführte Debatte um das Wechselmodell konzentriert sich bislang im Grunde ausschließlich auf das Wohlbefinden der Kinder“, berichtete Koautorin Steinbach. Gemeinsam mit Helms hat sie die Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) durchgeführt, deren Ergebnisse zum Kindeswohl 2021 in der „Zeitschrift für das ganze Familienrecht“ erschienen sind.
Nun legen die beiden mit einer Auswertung nach, in deren Fokus das Elternwohl steht. Steinbach und Helms zeigen, dass – ähnlich wie bei den Kindern – auch bei den Eltern ein Zusammenhang zwischen dem Betreuungsmodell und verschiedenen Dimensionen des Wohlbefindens besteht. Im Vergleich weisen hauptbetreuende Eltern, die ein „Wechselmodell“ praktizieren, ein erhöhtes psychisches und soziales Wohlbefinden auf.
„Dabei gilt es jedoch, genau hinzuschauen, welche Betreuungsvariante die Eltern umsetzen“, schränkte Helms ein. So zeigen sich die Vorteile gegenüber dem Residenzmodell vor allem, wenn im Wechsel ein Elternteil einen größeren Anteil der Betreuung übernimmt als der andere. Die Fachleute sprechen dann von einem „asymmetrischen Wechselmodell“.
In diesen Fällen zeigen sich beim Wohlbefinden der hauptbetreuenden Eltern die deutlichsten Unterschiede gegenüber dem Residenzkonzept. „Unsere Analysen zeigen, dass es durchaus relevant ist, zwischen den verschiedenen Formen des Wechselmodells zu unterscheiden“, betonte Steinbach.
Für die Studie wurden 1.233 Familien befragt, die nach einer Trennung ein Residenzmodell oder ein Wechselmodell praktizieren. „Auch im Hinblick auf das Elternwohl sprechen die Ergebnisse der Studie dafür, dem Wechselmodell gegenüber offen zu sein und dieses als eine alternative Betreuungsoption ernsthaft in Betracht zu ziehen“, resümierte Helms.
* pm: Philipps-Universität Marburg