Vermehrt erstatten Menschen in Mittelhessen Anzeige wegen Betrugs. Die Opfer hatten die Bezahlfunktion „PayPal – für Familie und Freunde“ genutzt.
Damit gingen sie einer weit verbreiteten Betrugsmasche auf den Leim. Die Ermittler der Betrugskommissariate raten: „Nutzen sie die Bezahlfunktion „PayPal – für Familie und Freunde“ ausschließlich für Personen, die ihnen persönlich bekannt sind!“
„“PayPal – für Familie und Freunde“ – bietet keinen Käuferschutz“, erklärte Polizeisprecher Guido Rehr. Dort entfällt der Käuferschutz. Der Bezahldienst selbst macht seine Kunden explizit darauf aufmerksam, bevor die Bezahlung über diese Funktion angewiesen wird.
Damit verzichtet der Kunde bewusst auf diesen Rettungsschirm und geht das Risiko ein, Betrügern aufzusitzen. Attraktiv ist diese Bezahlfunktion, weil PayPal diese gebührenfrei für alle Beteiligten anbietet.
Die Betrüger sind auf verschiedene Online-Plattformen unterwegs. Außer auf den beliebten Auktionsportalen, tummeln sich die Täter unter anderem auch auf Kleinanzeigenplattformen – dort locken sie zunächst ihre Opfer mit attraktiven Angeboten an. Kommt es zum Kauf räumen sie nicht selten den Opfern bei Bezahlung über die Funktion „PayPal – für Familie und Freunde“ einen Rabatt ein, um nach eigenen Angaben so die PayPal-Gebühren als Verkäufer zu umgehen.
Was wie ein freundliches Entgegenkommen auf die Opfer wirkt, ist eine knallharte Betrugsmasche. Wird das Geld überwiesen, bleibt die Lieferung aus; und der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar. Ermittlungen zum Kontoinhaber verlaufen vielfach ins Leere. Die Polizei rät dringend davon ab, Waren oder Dienstleistungen mit „PayPal –
für Familie und Freunde“ zu bezahlen. Die Ermittlungen zu Tätern hinter den PayPal-Konten führen meist ins Leere. Bei der Registrierung eines Kontos werden persönliche Daten abgefragt –
zudem muss eine E-Mail-Adresse sowie eine Mobilfunktelefonnummer angegeben werden. Bankkonto- oder Kreditkartendaten sind nicht zwingend notwendig.
Mit Fantasienamen und anonymen E-Mail-Adressen sowie mit auf nicht existierende Personen registrierte Mobilfunknummern eröffnen die Betrüger gleich mehrere Konten. Im Anschluss kann das Konto genutzt werden, um Geld auf dieses Konto überweisen zu lassen oder von diesem an andere Konten weiterzuleiten. Eine Überprüfung der Daten für diese Kontoform findet seitens des Bezahldienstes nicht statt.
Nach Eingang der Beträge verschieben die Betrüger diese zeitnah auf andere Konten. Damit laufen Ermittlungsanfragen der Polizei zu den Kontoinhabern beim Online-Bezahldienst ins Leere. Das Geld ist futsch und die Täter können nicht ermittelt werden.
Der Käuferschutz durch Bezahlung mit der Funktion „PayPal – für Waren und Dienstleistungen“ gewährleistet sichere Online-Einkäufe. Er ermöglicht bei Reklamationen oder beim Ausbleiben der Ware eine Rückerstattung des überwiesenen Betrags. Die Funktion „PayPal – für Familie und Freunde“ sieht diese Rückfallebene nicht vor.
Trotz einer entsprechenden Warnung vor Abschluss des Bezahlvorgangs gehen offensichtlich viele PayPal-Kunden das Risiko ein, Opfer eines Betrugs zu werden. Die Polizei warnt vor Überweisungen mit „PayPal – für Familie und Freunde“ an unbekannte Personen und rät, den Begriff „Familie und Freunde“ wörtlich zu nehmen: „Nutzen Sie diese Bezahlfunktion ausschließlich für Transaktionen mit Personen, die Ihnen persönlich bekannt sind!“
* pm: Polizei Marburg