Wieder himmelwärts: Gaststätten und Spielhallen kontrolliert

Gaststätten- und Spielhallenkontrollen haben Polizei, Hauptzollamt und das Ordnungsamt in Marburg durchgeführt. Keine Kontrolle blieb dabei ohne Folgen.
Die Ermittler der „BAO Spektrum“, das Hauptzollamt Gießen, das Ordnungsamt sowie die Stadtpolizei Marburg kontrollierten am Freitag (22. April) vier Shisha-Bars in Marburg. Unterstützung erhielten die Fahnder durch die Bereitschaftspolizei.
Nicht eine einzige der Kontrollen blieb ohne Folgen. Es gab vier Strafanzeigen wegen festgestellter Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Gaststättengesetz und eine weitere nach einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Die Fahnder stellten wegen der steuerrechtlichen Verstöße insgesamt über 29 Kilogramm Shisha-Tabak sicher.
Ein Betrieb fiel besonders durch einen vielfach die Normgrenze überschreitenden CO- Wert in der Luft auf. Die erste Messung führte zu einer Alarmierung der Feuerwehr und vorübergehenden Schließung des Betriebs, in dem sich zu dieser Zeit noch keine Gäste aufhielten. Die Feuerwehr überprüfte sicherheitshalber die Sauerstoffsättigung bei allen Einsatzkräften, um Gesundheitsgefahren auszuschließen.
Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte im Jahr 2021 nach – immer wieder eingehenden – Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen Wettbüros und Spielhallen mit kriminellem Handeln wie illegalem Glücksspiel, Steuervergehen, Inverkehrbringen von Falschgeld oder Schwarzarbeit das Projekt „Spektrum“ gestartet. Das Projekt war zunächst begrenzt auf die Polizeidirektion Gießen. In kurzer Zeit war es jedoch so erfolgreich, dass eine Ausweitung auf alle anderen Polizeidirektionen des Präsidiums erfolgte.
Als „Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen arbeitet die „BAO Spektrum“ seit dem 1. Juli 2021. Bis heute gab es in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums eine Vielzahl von Kontrollen mit Sicherstellungen von illegal betriebenen Spielgeräten und Wettterminals.
„Ein solches Gerät macht im Jahr mehrere Zehntausend Euro Umsatz“, erläuterte Polizeipräsident Bernd Paul. „2021 haben wir Dutzende davon sichergestellt. Wir haben darüber hinaus zum Teil gravierende Verstöße festgestellt, etwa zoll-, steuer- und baurechtliche Verstöße. Immer arbeiten wir eng mit anderen Behörden, wie dem Zoll, dem Regierungspräsidium und der Stadt zusammen.“
Der Paragraf 284 des Strafgesetzbuchs (StGB) stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe, der Paragraf 285 die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Das erste Vergehen führt zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wobei sich der Strafahmen zum Beispiel bei gewerbsmäßigem Handeln auf eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren erweitert. Die Beteiligung führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die beim Glücksspiel verwandten Geräte oder etwaiges Geld unterliegen der Einziehung. Die strafrechtlichen Folgen sind unabhängig von etwaigen gewerberechtlichen Konsequenzen.

* pm: Polizei Marburg

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