Einrichtungen und einigung: Offener digitaler Zugang zu hessischen Kulturgütern

Hessische Kultureinrichtungen haben eine „Open Access Policy“ unterzeichnet. Sie verheißt freien digitalen Zugang zu Kulturgütern.
Für einen freien digitalen Zugang zu allen Kulturgütern, die in Hessen verwaltet werden, ist nun ein wichtiger Grundstein gelegt. Unter Federführung der Philipps-Universität haben über zehn hessische Kultureinrichtungen eine gemeinsame Open Access Policy entwickelt, um der Öffentlichkeit einen umfassenden, unbeschränkten Einblick in das Kulturerbe des Landes Hessen, aber auch darüber hinaus zu ermöglichen. Seit Herbst 2020 unterstützt das Land Hessen das Projekt mit 50.000 Euro.
Hessische Kultureinrichtungen verfügen über umfangreiche Kulturgüter, die einen universellen und überzeitlichen Wert haben. „Durch den fortschreitenden Digitalisierungsprozess können Kulturgüter beziehungsweise ihre Digitalisate sehr viel sichtbarer und nahbarer werden“, erklärte Dr. Christian Bracht. „Der freie Zugang und die damit verbundene Transparenz ermöglichen eine viel umfassendere gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Kulturgut.“ Der Direktor des Deutschen Dokumentationszentrums für Kunstgeschichte –
Bildarchiv Foto Marburg der Philipps-Universität leitet das Projekt. „Die Open Access Policy (OA-Policy) ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung“, erläuterte Bracht.
Über zehn Kultureinrichtungen des Landes Hessen haben die OA-Policy erarbeitet und unterzeichnet. Dazu zählen das Hessische Landesarchiv, die Hochschulen mit ihren Bibliotheken, Museen und Sammlungen, das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde, die hessischen Landesmuseen, die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie das Landesamt für Denkmalpflege.
Sie alle eint der Wunsch nach einem möglichst uneingeschränkten Zugang zum von ihnen verwalteten Kulturgut. Doch die Digitalisierung von Kulturgütern und Bereitstellung bereits vorhandener Digitalisate birgt einige Herausforderungen, beispielsweise den Umgang mit Nutzungsrechten.
„Die OA-Policy beinhaltet Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und orientiert sich an Prinzipien von OpenGLAM und FAIR Data“, erklärte Bracht. Damit soll langfristig der freie, digitale Zugang zu Werken der materiellen und immateriellen Kultur gefördert werden.

* pm: Philipps-Universität Marburg

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