Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird in zwei Straßen in Wehrda herabgesetzt. Ab sofort gilt in der Wehrdaer Straße und in der Goßfeldener Straße vom Kreisverkehr bis zur Hausnummer 30 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung 50 Stundenkilometer und kann nach einem Erlass des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf Landes- und Kreisstraßen reduziert werden, wenn die Gehwege nicht ausreichend breit sind. Die Wehrdaer Straße und die Goßfeldener Straße im Stadtteil Wehrda sind klassifizierte Landes- beziehungsweise Kreisstraßen. Die Voraussetzungen für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist in einem Teil der Goßfeldener Straße gegeben.
Im Wehrdaer Weg und der Wehrdaer Straße bis zur Mengelsgasse gilt bereits 30 Stundenkilometer. Dann würde gemäß des Ministeriumserlasses erst wieder in der Goßfeldener Straße die Reduzierung auf 30 Stundenkilometer erfolgen. Damit die Verkehrsführung und die Beschilderung aber kontinuierlich, übersichtlich und einfach wahrnehmbar bleiben, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch in dem zwischenliegenden Abschnitt in der Wehrdaer Straße und in der Goßfeldener Straße von dem Kreisel bis nach Haus Nummer 30 begrenzt.
* pm: Stadt Marburg