{"id":956,"date":"2017-08-10T09:02:18","date_gmt":"2017-08-10T07:02:18","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=956"},"modified":"2017-08-10T09:02:18","modified_gmt":"2017-08-10T07:02:18","slug":"vorher-vergewissern-briefwahl-ab-14-august-im-rathaus","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=956","title":{"rendered":"Vorher vergewissern: Briefwahl ab 14. August im Rathaus"},"content":{"rendered":"<p>Wer an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen will, muss nicht bis Sonntag (24. September) warten. Bereits am Montag (14. August) wird bis Freitag (22. September) im Erdgeschoss des Rathauses das Wahlamt ge\u00f6ffnet. <!--more--><br \/>\nAb Montag (14. August) k\u00f6nnen Wahlberechtigte dort die Briefwahl beantragen und ihre Erst- und Zweitstimme gleich pers\u00f6nlich abgeben oder die Wahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Dazu ist nur die Vorlage eines g\u00fcltigen amtlichen Ausweises notwendig. Auch wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegt, ist die Teilnahme an der Wahl m\u00f6glich.<br \/>\nGe\u00f6ffnet ist das Wahlamt im Rathaus am Markt montags bis mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie am Freitag (22. September) sogar bis 18 Uhr.<br \/>\nWer am Sonntag (24. September) verhindert ist, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beim Wahlamt schriftlich beantragen, ohne pers\u00f6nlich ins Rathaus zu kommen. Das ist mit der Karte der Wahlbenachrichtigung m\u00f6glich, die den Wahlberechtigten bis Samstag (3. September) zugestellt wird. Daf\u00fcr muss das auf der R\u00fcckseite vorgedruckte Formular ausgef\u00fcllt werden.<br \/>\nBriefwahlunterlagen k\u00f6nnen aber auch mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Anschrift beantragt werden. Drittens kann der Antrag auf Briefwahl ab Montag (14. August) auch online \u00fcber den entsprechenden Button auf der Internetseite der Universit\u00e4tsstadt Marburg unter <a href=\"http:\/\/www.marburg.de\/wahlen\">www.marburg.de\/wahlen<\/a> erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht m\u00f6glich.<br \/>\nDie Stadt sendet die Briefwahlunterlagen auf Wunsch auch an eine andere Anschrift als an den Hauptwohnsitz. Nat\u00fcrlich verschickt sie sie auch ins Ausland. Allerdings \u00fcbernimmt das Wahlamt keine Garantie f\u00fcr den Postweg.<br \/>\nBei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sind zudem vom Wahlberechtigten die Postlauf- und Bearbeitungszeiten zu ber\u00fccksichtigen. Bis Freitag (22. September) um 18 Uhr k\u00f6nnen Wahlberechtigte im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe m\u00fcssen, um an der Wahl teilzunehmen, in Verantwortung des W\u00e4hlenden sp\u00e4testens am 24. September 2017 um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.<br \/>\nWer eine Vollmacht besitzt, kann im Rathaus auch f\u00fcr eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Enthalten muss die unterschriebene Vollmacht den eigenen Vor- und Nachnamen, die Adresse des Hauptwohnsitzes, das Geburtsdatum sowie die vollst\u00e4ndigen Daten des Bevollm\u00e4chtigten.<br \/>\nNur ein Wahlberechtigter, der wegen nachgewiesener pl\u00f6tzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, hat die M\u00f6glichkeit, noch am Wahltag bis um 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen, um an der Wahl teilzunehmen. Dazu gilt die Regel der Vollmacht, die eine andere Person zur Abholung berechtigt. Nur f\u00fcr diese F\u00e4lle hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr und am Samstag (23. September) von 8 bis 12 Uhr ge\u00f6ffnet.<br \/>\nSowohl im Rathaus (Ausweis) als auch beim Antrag auf Briefwahl muss die Wahlbenachrichtigungskarte zur Stimmabgabe zwar letztlich nicht in Papierform mitgebracht werden. Sie dokumentiert jedoch vorab, dass eine B\u00fcrgerin oder ein B\u00fcrger im W\u00e4hlerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen und zur Aus\u00fcbung des aktiven Wahlrechts tats\u00e4chlich berechtigt ist. Das W\u00e4hlerverzeichnis wird mit dem Stichtag 13. August 2017 erstellt.<br \/>\nDie Daten werden &#8211; wie vom Landeswahlleiter vorgegeben &#8211; zum Druck der Wahlbenachrichtigungen an das kommunale Gebietsrechenzentrum der ekom 21 weitergegeben. Dieses Rechenzentrum leitet die Wahlbenachrichtigungen zur Verteilung an die Post weiter. Die Wahlbenachrichtigungen m\u00fcssen den Wahlberechtigten bis Sonntag (3. September) zugestellt sein.<br \/>\nIm Erdgeschoss des Rathauses greift das Wahlamt somit insbesondere f\u00fcr die Stimmabgabe vor diesem Datum nicht auf die Karten, sondern direkt auf das W\u00e4hlerverzeichnis zu. Von Montag (4. September) bis Freitag (8. September) h\u00e4lt das Wahlamt das W\u00e4hlerverzeichnis zur Einsicht bereit.<br \/>\nJeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit die Richtigkeit oder Vollst\u00e4ndigkeit der zu seiner Person im W\u00e4hlerverzeichnis eingetragenen Daten \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Ein B\u00fcrger, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich deshalb in der Zeit vom 4. bis zum 8. September 2017 beim Wahlamt melden.<\/p>\n<p>* pm: Stadt Marburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen will, muss nicht bis Sonntag (24. September) warten. Bereits am Montag (14. August) wird bis Freitag (22. 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