{"id":8458,"date":"2021-12-29T18:44:45","date_gmt":"2021-12-29T17:44:45","guid":{"rendered":"http:\/\/marburg.news\/?p=8458"},"modified":"2021-12-29T18:44:45","modified_gmt":"2021-12-29T17:44:45","slug":"unerhoert-unhoerbar-kein-feuerwerk-zu-silvester","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/marburg.news\/?p=8458","title":{"rendered":"Unerh\u00f6rt unh\u00f6rbar: Kein Feuerwerk zu Silvester"},"content":{"rendered":"<p>Zu Silvester untersagt der Kreis Feuerwerk an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen. Zugleich appelliert er, auch im privaten Bereich auf das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern zu verzichten. <!--more--><br \/>\nDas Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern der Kategorie &#8222;F2&#8220; ist am Freitag (31. Dezember) und Samstag (1. Januar) an bestimmten \u00f6ffentlichen Orten im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Entsprechende Orte hatten die Kommunen dem Kreis zuvor gemeldet. Damit konkretisiert der Kreis per Allgemeinverf\u00fcgung die bestehenden Regelungen der Landesregierung. Zugleich wird f\u00fcr den privaten Bereich dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern sowie das Abfeuern von Schreckschusswaffen zu verzichten. Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der \u00d6ffentlichkeit verhindert und eine \u00dcberlastung der Notaufnahmen der Krankenh\u00e4user durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden.<br \/>\n&#8222;Indem wir es in diesem Jahr zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne ruhiger angehen lassen, k\u00f6nnen wir die Mitarbeitenden in den Krankenh\u00e4usern und im Rettungsdienst ein St\u00fcck weit entlasten&#8220;, erkl\u00e4rte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. &#8222;Zugleich leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eind\u00e4mmung des Coronavirus.&#8220;<br \/>\nMit der neuen Allgemeinverf\u00fcgung werden bestimmte Orte in der Universit\u00e4tsstadt Marburg, den St\u00e4dten Stadtallendorf, Kirchhain, Neustadt, Wetter sowie der Gemeinde Fronhausen als \u00f6ffentliche Orte im Sinne der Landesregelungen klar definiert. In diesen Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern der Kategorie &#8222;F2&#8220; grunds\u00e4tzlich untersagt. Entsprechende Orte hatten die Kommunen dem Kreis zuvor gemeldet.<br \/>\nZudem wird in der Allgemeinverf\u00fcgung auf die grunds\u00e4tzlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes hingewiesen. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenst\u00e4nde in unmittelbarer N\u00e4he von Kirchen, Krankenh\u00e4usern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Geb\u00e4uden oder Anlagen grunds\u00e4tzlich verboten.<br \/>\nZu Feuerwerksk\u00f6rpern der Kategorie &#8222;F2&#8220; z\u00e4hlen beispielsweise Raketen, Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerk, R\u00f6mische Lichter und Knallk\u00f6rper. Im Zweifelsfall ist die entsprechende Kategorie auf dem Feuerwerk selbst beziehungsweise auf der Verpackung in Form einer Codierung &#8211; etwa als &#8222;XXXX-F2-XXXX&#8220; &#8211; angegeben. Die entsprechende Regelung hat der Kreis mit der 20. Allgemeinverf\u00fcgung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bek\u00e4mpfung des Corona-Virus von Dienstag (28. Dezember) auf den Weg gebracht, die ab Donnerstag (30. Dezember) auf<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.marburg-biedenkopf.de\">www.marburg-biedenkopf.de<\/a> eingesehen werden kann.<br \/>\nIm Hinblick auf Schreckschusswaffen weist der Kreis zudem darauf hin, dass der Gebrauch im \u00f6ffentlichen Raum ohnehin nur in Ausnahmef\u00e4llen &#8211; n\u00e4mlich zur Notwehr &#8211; erlaubt ist. Das gilt auch f\u00fcr Inhaberinnen und Inhaber des sogenannten &#8222;Kleinen Waffenscheins&#8220;. Er erlaubt allein das &#8222;F\u00fchren&#8220; von Schreckschusspistolen au\u00dferhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume oder des eigenen Grundst\u00fccks.<br \/>\n&#8222;F\u00fcr private Grundst\u00fccke gilt, im besten Fall erst gar kein Risiko einzugehen&#8220;, appellierte Zachow. &#8222;Bitte lassen Sie entsprechendes Ger\u00e4t am besten im Schrank!&#8220; Der Erste Kreisbeigeordnete erg\u00e4nzte: &#8222;Ein leises Silvester kann auch sch\u00f6n sein und durchaus angemessen im zweiten Jahr der Pandemie, in dem nach wie vor Menschen aus unserer Mitte wegen Covid 19 behandeln werden mussten und m\u00fcssen und in dem Menschen um Angeh\u00f6rige trauern, die an Covid-19 verstorben sind.&#8220;<br \/>\nKonkretisiert ist das Verbot des Abbrennens von Feuerwerksk\u00f6rpern der Kategorie F2 f\u00fcr die Universit\u00e4tsstadt Marburg in der gesamten Oberstadt, auf den Lahnterrassen, auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz und dem Gerhard-Jahn-Platz, dem Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses (EPH), dem Bahnhofsvorplatz mit dem Busbahnhof sowie im Schlosspark. Zudem gilt es auf dem &#8222;Dallesplatz&#8220; in Ockershausen, im Sch\u00fclerpark, im Northampton-Park sowie im Lahnvorland und den Lahnauen von der S\u00fcdspange (L 3125) bis zu den Aff\u00f6llerwiesen und der Heinrich-P\u00f6ttner-Br\u00fccke. Hinzu kommen der Alte Botanische Garten, der Rudolphsplatz, der Firmaneiplatz, die Ketzerbach, der Christa-Czempiel-Platz auf dem Richtsberg, der Ortenbergsteg, der Friedrichsplatz, der Platz der wei\u00dfen Rose, der Karl-Theodor-Bleek-Platz und die Fl\u00e4che um den Kaiser-Wilhelm-Turm.<\/p>\n<p>* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Silvester untersagt der Kreis Feuerwerk an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen. Zugleich appelliert er, auch im privaten Bereich auf das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern zu verzichten.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"advanced_seo_description":"","spay_email":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_is_tweetstorm":false,"jetpack_publicize_feature_enabled":true},"categories":[2,4],"tags":[2310,1004,10],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p8mhvd-2cq","jetpack-related-posts":[{"id":6266,"url":"http:\/\/marburg.news\/?p=6266","url_meta":{"origin":8458,"position":0},"title":"Alle auf ein Verbot: Kreis untersagt Silvesterfeuerwerk","date":"29. Dezember 2020","format":false,"excerpt":"Das Abbrennen von Feuerwerksk\u00f6rpern im \u00f6ffentlichen Raum ist am Donnerstag (31. Dezember) und Freitag (1. 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In ihrem Paragraphen 23 Absatz 1 untersagt sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenst\u00e4nde in unmittelbarer N\u00e4he von Fachwerkh\u00e4usern Da auch das Landgrafenschloss\u2026","rel":"","context":"In &quot;Bildung&quot;","img":{"alt_text":"","src":"","width":0,"height":0},"classes":[]},{"id":1498,"url":"http:\/\/marburg.news\/?p=1498","url_meta":{"origin":8458,"position":4},"title":"Brandgef\u00e4hrlich: Kreisbrandinspektor gibt Tipps zu Feuerwerk an Silvester","date":"30. Dezember 2017","format":false,"excerpt":"Vor Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerk warnt der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Spa\u00df der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben. Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel L\u00e4rm verabschiedet. 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